Gilt eine Vorfuehrung von Filmen in einem Jugenzentrum als „oeffentliche Vorfuehrung“? Ist es also Verboten in Jugendzentren Filme ohne die entsprechende Lizenz zu zeigen? Und wie ist das mit Filmen die mensch zuvor im Fernsehn aufgezeichnet hat??
wir zeigen seit geraumer Zeit nicht urheberrechtlich geschützte Streifen beim Bestattungsheini bei mir ums Eck. Naturgemäß alles Stummfilme, da älter als 70 Jahre, so keine Erben oftmals, dann rechtefrei bla.
Es gibt im Vorfeld eine Art Wettbewerb zwecks musikalisch/szenischer Begleitung. Der Sieger wird per Akklamation bestimmt und darf bei der nächsten öffentlichen Vorführung live begleiten, wird vllt berühmt etc.pp.
Auf diese Weise kam ich letztens in den Genuss einer von einem arabisch-türkischen angehenden Aggro-Rapper-Duo begleiteten Verwicklungskomödie aus dem Jahre 1904. Die Herren Jungorientalen waren mit Herzblut und Feuereifer bei der Sache und von der Straße weg.
Jede Aufführung krachvoll mit den Neuköllner Youngsters seitdem. Absolut großartige Show jedesmal. Muß nu echt nicht jedesmal ne Klavierbegleitung sein, zumal ja Willy Sommerfeld leider viel zu früh das Zeitliche…aber ich will nicht abschweifen.
Bißchen Kreativität inner Jugendhife halt.
BTW gibbet auch jüngere rechtefreie Streifen. „Night Of The Living Dead“ von Romero z. B. Immer wieder gern gesehen.
Es muß nicht immer nur „Saw“ oder „Spiderman 3“ sein, nich wahr.
wir zeigen seit geraumer Zeit nicht urheberrechtlich
geschützte Streifen beim Bestattungsheini bei mir ums Eck.
Naturgemäß alles Stummfilme, da älter als 70 Jahre, so keine
Erben oftmals, dann rechtefrei bla.
BTW gibbet auch jüngere rechtefreie Streifen. „Night Of The
Living Dead“ von Romero z. B. Immer wieder gern gesehen.
Absolut interessanter Aspekt. Mich würde brennend interessieren, woher man solches Material bekommt. Bzw. die Information, ob ein Film bzw. welche Filme denn urheberrechtsfrei sind.
auf legal gekauften DVDs oder Videos (amazon, Kaufmannsladen) darf niemals der ausdrückliche Hinweis auf das Urheberrecht und das öffentliche Vorführverbot fehlen.
Wenn doch, weil der Streifen nun mal über 70 Jahre ist oder warum auch immer, sollte man trotzdem vorsichtshalber beim Verleih (Booklet), der Stiftung der Freunde der deutschen Cinemathek, beim Bundesarchiv oder bei der Murnau-Stiftung (die nehmen allerdings Kohle dadefür) nachfragen wegen der möglicherweise vorhandenen Erben des Urheberrechts.
Nicht mehr urheberrechtlich geschützte Filme kann man sich dann legal ausm I-Net laden, bei archive.org z. B.
Aber obacht: auf den allseits bekannten Weltklassikern hat meistens noch irgendne Stiftung oder nen Vertrieb oder was die Hand drauf.
Mehr erfährst du möglicherweise bei diversen Stummfilmforen, bei den oben genannten Kandidaten sowie hier im Filmbrett.
Würde mich freuen, wenn unsere Idee die Runde machte und hoffe, dir weitergeholfen zu haben.
und danke für die Infos! Es ist aber in der Tat (und leider) schwer nachzuvollziehen, ob ein Film tatsächlich Copyright-frei und Public Domain ist - sofern man nicht die DVD hat, bei der der entsprechende Hinweis fehlt.
Es finden sich bei etwas Recherche tatsächlich viele Filme im Internet, die sich in einem Public Domain-Status befinden - nur leider meist bezogen auf die USA. Und dort wird das Urheberrecht leider anders gehandhabt als hier bei uns.
Wie ich gelesen habe ist z.B. der von dir erwähnte „Night of the Living Dead“ von Romero zwar in den Staaten Public Domain, in Deutschland aber leider nicht. Und so, denke ich, verhält es sich bei vielen Filmen, die nicht laut deutschem Gesetz frei von Urheberrecht (Urheber >70 Jahre tot) sind.
Die meisten Filme auf z.B. archive.org kann man sich zwar (eingeschränkt) legal herunterladen, darf man aber dennoch nicht öffentlich vorführen.
Schade eigentlich, denn dort finden sich wirklich viele Raritäten der Filmgeschichte, die einen faszinierenden Streifzug erlauben würden.
Auf jeden nochmal Danke, ich werde mich mal weiter umschauen.