Liebe Wissende,
mal angenommen eine Person hat kein Geld für Anwalt,möchte aber aussergerichtlich erstmal vorgehen.Für den Prozess gibt es Prozesskostenhilfe,aber wie sieht es mit aussergerichtlichen Angelegenheiten??
Danke im voraus für Eure hilfe.
Gruß skull
Liebe Wissende,
mal angenommen eine Person hat kein Geld für Anwalt,möchte
aber aussergerichtlich erstmal vorgehen.Für den Prozess gibt
es Prozesskostenhilfe,aber wie sieht es mit
aussergerichtlichen Angelegenheiten??
Ganz ähnlich. Es heißt dann „Beratungshilfe“, wobei die Vertretung auch eingeschlossen ist. Der Anwalt weiß, wie man das bekommt.
Der Ratsuchende kann aber auch selbst beim Gericht, das für seinen Wohnort zuständig ist, vorsprechen und den sogenannten Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen. Mit diesem Schein geht er dann zu einem Anwalt seiner Wahl. Er hat alsdann lediglich nur noch 10,00 Euro Eigenanteil zu zahlen, auf den der Anwalt auch noch verzichten kann, aber nicht verzichten muss.
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