Hallo 
ich habe da mal eine kleine Rechtsfrage.
Angenommen Person A, über 21 und somit voll rechts-/ und geschäfsfähig, unterschreibt einen Vertrag für Person B, unter 18 somit nicht geschäftsfähig, bei einem Fitnessclub um eben Person B die möglichkeit zu geben dort zu trainieren jedoch unter der Voraussetzung das Person B die monatlichen Fälligkeiten selbst begleicht.
Man stelle sich nun aber vor Person B zahlt von Anfang an keine Beiträge und es häufen sich offene Beiträge und Mahnungen. Muss Person A nun alles zahlen oder kann man Person B gerichtlich dazu praktisch zwingen die fälligen Beiträge zu bezahlen?!
Meines Wissens nach ist ein solcher Fall doch ähnlich einer Bürgschaft wobei aber der Hauptvertragsnehmer (Person B) bei Schulden diese selbst mit seinem ganzen Vermögen begleichen muss. (Oder ist der eigentliche Hauptvertragsnehmer doch Person A da die Unterschrift dieser Person ja nun am Ende steht?) Sollte er allerdings zahlungsunfähig sein treten eben erst dann diese Bürgen ein?!
(bin Laie aber so hatte ich es in Wrinnerung) 
Um eventuelle Ideen wie ein solcher Fall zu lösen wäre würde ich mich freuen.
MfG
Marvin