Gibt es Gesetze zu einer Unterschriftenaktion?

Hallo, ich habe mal ein paar Fragen:
Wann ist eine Unterschriftenaktion rechtsmäßig?
Muss man denn bei einer Unterschriftenaktion auch Adresse oder ähnliches eintragen?
Und gilt der Datenschutz auch für die Organisationen, die die Unterschriftenaktionen durchführen?

Liebe Grüße und danke im Vorraus,
Sveap

Hallo allerdings muss eine zu überzeugende Organisation eine Unterschriftenliste auch nicht als Aussagekräftig annehmen, das geht umso leichter wenn die Liste NUR aus Unterschiften besteht und zB ar nicht klar ist, ob diese Leute überhaupt zB. wahlberechtigt sind, oder volljährig oder oder…
Deshalb sollte zumindest die Anschrift mit dabeistehen und der Name einmal in leserlicher Form, damit man Hans Meier aus der Hauptstrasse, von Hans Meier aus der Dorfstr. unterschieden kann und jede Unterschrift somit auf ihre Gültigkeit überprüfen kann (wichtig wenn man die Politik zu irgendwas bewegen will)
Drum guck mal darein (S. 7) http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/md/pdf/buerg…

Was nutzt ne Unterschirftensammlung, wenn die Unterschriften nicht gelesen werden können bzw. Personen zugeordnet werden können und drum nicht ernstgenommen werden brauchen.

Es ist also kein „Muss“ aber ein „sollte“

Und immer mehr sammeln als man eigentlich braucht, denn hinterher werden dann immer noch ein paar unzurechnungsfähige Omas oder zu junge (aber schon wie alt genug aussehende)Kiddies abgezogen werden.

Zu meiner Zeit hat man so was in der Schule gelernt…(die einzig sinnvolle GMK -Stunde meines Lebens)
Gruß Susanne

Vielen Dank!