Bei Wohnung X mit mehreren Familien sollte der Waschkeller, wo jeder seine jeweilige Waschmaschine und Wäschetrockner (da kein Trockenraum vorhanden) abgestellt hat, umgebaut werden, da der Waschkeller nicht für jede Waschmaschine einen Abfluss besaß.
Familie A hat bemerkt, dass aus dem Keller laute Geräusche kamen und stellten nachher fest, dass ihre Waschmaschine + Trockner verschoben wurden (ohne das man Sie gefragt hat, obwohl man zu Hause war). Des Weiteren wurden dann mehrere Kratzer (teilweise bis zum Eisen) festgestellt, die vorher eindeutig nicht vorhanden waren, da die Geräte kaum 1 Jahr alt waren und gut behandelt wurden.
Als der Vermieter XY darauf angesprochen wurde, verwies er jegliche anschuldigung, dass ggf. der Vermieter oder seine Mitarbeiter den Schaden verursacht haben.
Frage: Liegt hier ein Vergehen vor? Kann man gegen den Vermieter XY klagen, wegen Fahrlässigkeit? Bzw. Schadensersatz fordern? (Es sind zwar nur Kratzer, aber schön ist das nicht).
Frage: Liegt hier ein Vergehen vor? Kann man gegen den
Vermieter XY klagen, wegen Fahrlässigkeit? Bzw. Schadensersatz
fordern? (Es sind zwar nur Kratzer, aber schön ist das nicht).
Hallo
Kratzer sind zwar nicht schön, aber auf welche Summe möchte man denn hier klagen? 50 €?
Kein Wunder, dass unsere Gerichte überlastet sind.
Frage: Liegt hier ein Vergehen vor? Kann man gegen den
Vermieter XY klagen, wegen Fahrlässigkeit? Bzw. Schadensersatz
fordern? (Es sind zwar nur Kratzer, aber schön ist das nicht).
Die Waschmaschine und der Trockner funktionieren doch noch oder beeinträchtigen die Kratzer, die Wasch- bzw. Trocknerleistung?
Ich vermute einfach, daß es in Deuschland das Vergehen „die Ästhetik einer Waschmaschine wurde zerstört“ nicht gibt.
Die Waschmaschine und der Trockner funktionieren doch noch
oder beeinträchtigen die Kratzer, die Wasch- bzw. Trocknerleistung?
Ich vermute einfach, daß es in Deuschland das Vergehen „die
Ästhetik einer Waschmaschine wurde zerstört“ nicht gibt.
Kann ich dann mit diesem Argument wahllos Autotüren zerkratzen? Beeinträchtigt doch die Fahrleistung nicht…
Ästhetik einer Waschmaschine wurde zerstört" nicht gibt.
Kann ich dann mit diesem Argument wahllos Autotüren
zerkratzen? Beeinträchtigt doch die Fahrleistung nicht…
denk doch mal nach…
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
Fährst Du mit einer Waschmaschine in der Preisklasse eines Mittelklasseautos in der Öffentlichkeit herum?
Oder aber: Muß man tatsächlich immer einen Ironiesmiley setzen, um nicht falsch verstanden zu werden?
Die Waschmaschine und der Trockner funktionieren doch noch
oder beeinträchtigen die Kratzer, die Wasch- bzw.
Trocknerleistung?
Aber sicher! Der Lack ist doch nicht nur Verzierung, sondern auch Rostschutz. Und wo der mal defekt ist, arbeitet sich der Rost immer weiter. Eine Waschmaschine steht noch schlimmer als ein Auto in aggressiver Umgebung, da geht das schnell. Und wenn Du das erste mal Wäsche mit Rostflecken hast, wirst Du vielleicht anders darüber denken als ‚funktioniert doch noch‘. Und eine Waschmaschine sollte schon ein paar Jahre halten, nicht nur bis zum nächsten Sommer.
Des weiteren kann man eine Waschmaschine auch verkaufen. Eine mit Kratzern und Rostflecken ist dann grad noch die Hälfte wert wie ohne.
Seit wann darf man erst dann Schadensersatz verlangen, wenn etwas nicht mehr benutzbar ist?
Hallo,
prinzipiell muss jeder für den Schaden aufkommen, den er verursacht. Das Problem ist aber die Beweisbarkeit. Es könnte ja schon vor der Umräumaktion jemand anders die Kratzer verursacht haben. Aus der Entfernung und ohne die näheren Umstände zu kennen, kann man das auch kaum beurteilen.
Wenn der Schadensverursacher nicht wirklich erkennbar ist, hat man keine Chance. Dann hilft nur noch: selber zum Pinsel greifen.
Gruß
loderunner (ianal)
Kratzer sind zwar nicht schön, aber auf welche Summe möchte
man denn hier klagen? 50 €?
auf die Beseitigung des Schadens vielleicht?
Kein Wunder, dass unsere Gerichte überlastet sind.
Ach? Es gibt eine Mindestsumme, alles andere hat man gefälligst hinzunehmen? Und 50€ liegen natürlich darunter?
Sorry, das ist völlig verquer gedacht. Genausogut kann ich von Dir verlangen, dass Du jeglichen Schaden unter 50€ sofort bezahlst - egal, ob Du ihn verursacht hast. Du willst doch wegen sowas nicht vor Gericht ziehen, oder?
Der Ausgangsposter schrieb nichts davon, daß es ihm um etwaige Folgeschäden ging, sondern daß er die Kratzer nicht schön findet.
Frage: Liegt hier ein Vergehen vor? Kann man gegen den Vermieter XY klagen, wegen Fahrlässigkeit? Bzw. Schadensersatz fordern? (Es sind zwar nur Kratzer, aber schön ist das nicht).
Ich vermute immer noch, daß es in Deuschland das Vergehen „die Ästhetik einer Waschmaschine wurde zerstört“ nicht gibt.
Anders sieht es natürlich mit Schäden, die sich daraus ergeben können, wie Rost usw. aus, aber danach wurde nicht gefragt.
Noch dazu dürfte es schwierig sein nachzuweisen, wer den Schaden verursacht hat, da mehrere Familien Zugang zum Waschkeller haben.
Gruß
Edith
PS.: Auch dieses Posting könnte teilweise Ironie enthalten.
Sorry, das ist völlig verquer gedacht. Genausogut kann ich von
Dir verlangen, dass Du jeglichen Schaden unter 50€ sofort
bezahlst - egal, ob Du ihn verursacht hast. Du willst doch
wegen sowas nicht vor Gericht ziehen, oder?
Gruß
loderunner
Ich wollte damit nur sagen, dass man die Kirche im Dorf lassen soll, man kann aber auch einen Gutachter bestellten und den Schaden schätzen lassen - bleibt jedem selbst überlassen -.
Frage: Liegt hier ein Vergehen vor? Kann man gegen den
Vermieter XY klagen, wegen Fahrlässigkeit? Bzw. Schadensersatz
fordern? (Es sind zwar nur Kratzer, aber schön ist das nicht).
Hallo reicht es nicht, wenn man den Vermieter bittet das seiner Haftpflichversicherung zu melden, die für solch einen Schaden zuständig wär…
Gruß Susanne
Ich vermute immer noch, daß es in Deuschland das Vergehen „die
Ästhetik einer Waschmaschine wurde zerstört“ nicht gibt.
Aber sicher: http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html
Geht der Kratzer von allein wieder weg?
Wo genau siehst Du denn den Unterschied zwischen einem Kratzer an einer Waschmaschine und einem Graffity an der Hauswand? Fällt die Hauswand dadurch ein? Isoliert sie schlechter? Natürlich nicht, aber selbstverständlich hat der Wandbesitzer einen Anspruch auf Beseitigung.
Anders sieht es natürlich mit Schäden, die sich daraus ergeben
können, wie Rost usw. aus, aber danach wurde nicht gefragt.
Ach so? Du meinst, es muss erst Folgeschäden geben? Und so lange muss man warten? Damit der Schaden auch ausreichend groß ist und Beweise / Zeugen nicht mehr verfügbar?
Sorry, das ist und bleibt komplett daneben.
Noch dazu dürfte es schwierig sein nachzuweisen, wer den
Schaden verursacht hat, da mehrere Familien Zugang zum
Waschkeller haben.
Das ist doch eine ganz andere Sache, lies dazu mein anderes Posting.
PS.: Auch dieses Posting könnte teilweise Ironie enthalten.
Ich wollte damit nur sagen, dass man die Kirche im Dorf lassen
soll, man kann aber auch einen Gutachter bestellten und den
Schaden schätzen lassen - bleibt jedem selbst überlassen -.
Tja, hier ist aber das Problem, dass der Schädiger sich weigert, den Schaden zu bezahlen. Und nun?
Gruß
loderunner
Was ich seltsam finde, ist die Frage bzw. der Versuch ernsthaft darauf zu antworten, ob man wegen eines Kratzers, den man nur nicht schön findet und sonst scheinbar kein Problem damit hat und den man mit Mitteln aus dem nächsten Baumarkt ohne große Probleme beheben kann, den vermeintlichen Verursacher klagen kann.
Es verwundert nicht, wenn Gerichte überlastet sind, wenn man schon wegen solcher Lappalien zum Kadi rennt - und ja, im Gegensatz zu Graffiti an der Hauswand und Kratzern am Auto, empfinde ich einen nur unschönen Kratzer in einer Waschmaschine als Lappalie und zwar einfach, weil es kostenmäßig in keiner vergleichbaren Relation steht.
Es verwundert nicht, wenn Gerichte überlastet sind, wenn man
schon wegen solcher Lappalien zum Kadi rennt - und ja, im
Gegensatz zu Graffiti an der Hauswand und Kratzern am Auto,
empfinde ich einen nur unschönen Kratzer in einer
Waschmaschine als Lappalie und zwar einfach, weil es
kostenmäßig in keiner vergleichbaren Relation steht.
Dann bist Du hier aber falsch, weil das hier ein Rechts- und kein Ethikforum ist.
Ein Kratzer ist ein Schaden iSd. § 823 BGB, bzw., wenn vom Vermieter verursacht, auch gem. §§ 280, 282, 241 Abs. 2 BGB, und ist vom Verursacher zu ersetzen (wenn man es beweisen kann, was hier das einzige Problem wäre).
Mehr hat unser Rechtssystem dazu nicht zu sagen.
Ob man das auch selbst machen kann oder es angebracht ist, zu klagen oder nicht, ist kein rechtliche Frage, sondern eine moralisch ethische. Dafür ist dieses Forum nicht da.
Kann man gegen den
Vermieter XY klagen, wegen Fahrlässigkeit? Bzw. Schadensersatz
fordern? (Es sind zwar nur Kratzer, aber schön ist das nicht).
Dafür müßte die Frage des Verschuldens geklärt werden. Das wird dann im Zweifel vom Gericht geklärt, kurz nachdem man erst einmal den Gutachter bezahlt hat, der sich den Schaden in aller Ruhe für 50 Euro die Stunde angeschaut hat. Ein Betrag übrigensm der den zu erwartenden Schadensersatz um das doppelte übersteigen dürfte.
Gruß
Christian
P.S.
Den Hinweis auf die Haftpflichtversicherung des Vermieters fand ich übrigens überaus komisch. Nur weiter so.
naja, OK, wenn man in Betracht zieht, daß hier eine Straftat vorliegt, ist natürlich auch ein Vergehen denkbar. Ich ziehe das jedoch nicht in Betracht.
Den Hinweis auf die Haftpflichtversicherung des Vermieters
fand ich übrigens überaus komisch. Nur weiter so.
Inwiefern findest Du das komisch?
Weil das unerheblich für die Beurteilung in juristischer Hinsicht ist.
Weil das unerheblich für die Beurteilung in juristischer
Hinsicht ist.
kommt halt aus einem anderen Brett, die Frage.
Aber so schlecht finde ich den Tip nicht, immerhin prüft die Haftpflichtversicherung, ob sie zahlen muss. Und wenn sie bei dieser Schadenshöhe nicht prüft - auch gut.
Gruß
loderunner