Ist das ein Straftatbestand?

Hallo,

ist folgendes Verhalten von A ein Straftatbestand (heißt das so?) und falls ja, welcher?

Angenommen A hat Verbindlichkeiten an B (z.B. für Leiharbeiter)
C hat Ansprüche an B (z.B. Lohnansprüche)
C schädigt A (z.B. Privattelefonate)

A behält den Betrag, den C zu ersetzen hat bei B ein und fordert gleichzeitig bei A die Erstattung des Betrages (der aber bereits unberechtigt?! von B einbehalten wurde.)

Was mir klar erscheint ist, dass A das Geld, welches er von C zu bekommen hat nicht einfach bei B zurückbehalten kann.
Auch gehe ich davon aus, dass B seine Lohnzahlungspflicht an C nicht verweigern kann, weil A unberechtigt die Rechnung von B gekürzt hat und sich auf diese Weise das Geld, das A von C zu bekommen hat einfach nimmt.

Was kann man A juristisch vorwerfen?

Danke Agnes

Nein (owT)
owt = ohne weiteren Text

owt = ohne weiteren Text

Hallo und Danke

Das darf man also. Was ist es dann? Einfach nur schlau?

Was nun, wenn er das Geld dann doppelt kassiert?
Darauf zielt das Ganze ja ab.
Ist es dann auch nicht strafbar?

Agnes

Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, gibt es hier Leute, die sich untereinander etwas schulden, und irgendwer zahlt sein Geld nicht und fordert jemanden, von dem er nix zu bekommen hat, auf, an ihn zu zahlen. Das ist nicht strafbar, sondern alles nur ziemlich unsinnig.

Levay

Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, gibt es hier
Leute, die sich untereinander etwas schulden,

Richtig

und irgendwer
zahlt sein Geld nicht und fordert jemanden, von dem er nix zu
bekommen hat, auf, an ihn zu zahlen.

Nicht richtig verstanden.

Das ist nicht strafbar,
sondern alles nur ziemlich unsinnig.

Unsinnig und unverschämt, aber auch einerseits verständlich aus Sicht des Geschädigten.

Levay

Hallo,

in diesem erdachten Fall sieht es eher so aus, dass ein Leiharbeitnehmer © dem Entleiher (A) eine horrente Telefonrechnung hinterlassen hat. Gegen diesen © hätte der Entleiher beispielsweise per Anwalt Strafantrag wegen Untreue und natürlich die Rückforderung des Geldes gestellt.

Gleichzeitig hätte aber dieser Entleiher (A) beim Arbeitgeber des C den veruntreuten Betrag einfach von der Rechnung abgezogen. Also seine Ansprüche an C sich einfach quasi bei einem völlig unbeteiligten genommen.

Der Arbeitgeber (B) würde sich hypothetisch weigern, dem Arbeitnehmer sein Geld auszubezahlen, weil es der Entleiher (A) ja einfach einbehalten hat. Arbeitgeber (B) würde den Lohn ausbezahlen, wenn sein Kunde A das unberechtigt einbehaltene Geld erstattet bekäme.

Also für mich sieht es inzw. so aus, dass nun jeder gegen jeden klagen muss. Arbeitnehmer auf Lohnzahlung, denn ohne Lohn kann er weder Miete bezahlen, noch Schulden zurückzahlen. Und der Arbeitgeber müsste gegen seinen Kunden klagen, damit dieser das unrechtmäßig zurückbehaltene Geld wieder erstattet.

Dieser theoretische Kunde A geht halt einfach her, behält Geld ein und fordert es gleichzeitig von dem, an den er tatsächlich Ansprüche hat.
Und dies wurde ihm auch noch von seinem Anwalt geraten.

Agnes