Hallo,
Angenommen eine Firma verstößt gegen Verpflichtungen ihrer eigenen AGB, indem sie eine zugesicherte Leistung nicht erbringt.
Trotz mehrmaliger Aufforderung des Kunden erbringt sie die Leistung dennoch nicht.
Steht dem Kunden dann generell eine fristlose Kündigung, bzw. Kündigung aus wichtigem Grund zu, oder kommt es darauf an welche Art von Pflichtverletzung gegeben ist?
Danke Agnes