Widerruf und die Folgen
Von: , Frage gestellt am Mo, 7. Jul 2008
Hallo Experten,
nehmen wir an, ein Kunde A bestellt am Tag 1 bei der Firma x&x im Internet eine Telekommuniationsdienstleistung (GPRS-Datentarif ohne Hardware).
Tag 4: Dem A gehen per E-Mail die Bestellbestätigung samt Widerrufsbelehrung zu.
Tag 6: A entdeckt ein deutlich besseres Angebot, Wunschhardware, UMTS, nur angemessen teurer. Er schickt x&x deshalb per Fax sofort eine Widerrufserklärung (mit dem Hinweis, dass ihm noch keine Sim-Karte zugegangen ist).
Tag 9: A erhält per E-Mail die Benachrichtigung, die Sim-Karte wäre versandt worden. Er wundert sich ein bisschen, Ignorieren scheint die Devise bei x&x.
Tag 11: A erhält die Sim-Karte mit den Vertragsunterlagen. Er nimmt sie aus dem Umschlag, lässt sie aber unberührt und tütet sie gleich zur Rücksendung ein.
Tag 13: A geht ein E-Mail zu, die ihm mitteilt, seiner "Stornierung" könne x&x "nicht zustimmen", weil A den Vertrag bereits genutzt hätte.
Angenommen, die AGB der Firma x&x enthielte eine Klausel zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts: "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn x&x mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses beauftragen etc.)". Greift meiner Ansicht nach nicht, weil eben noch keine Dienstleistung erbracht wurde.
Ist A im Recht und x&x einfach nur kundenunfreundlich?
Danke schonmal für jede Meinung zum Thema.
Grüße
Any
