Ausstieg aus Kaufvertrag bei nicht-Lieferung

Folgende Situation:

Ein Kunde erteilt schriftlich einer Druckerei einen Lieferauftrag für einen Buchdruck.
In diesem gibt die Druckerei den Liefertermin auf den 20.6. an.
Nachdem die Druckdaten nochmal neu eingereicht wurden, was wie vorher versichert wurde kein Problem sei und maximal 1 bis 2 Tage auf die Lieferzeit gehen würde, wurde der Liefertermin auf den 1.7. korrigiert.

Auf Nachfrage am 30.6., ob der Kunde mit der Lieferung der Ware rechnen kann, wurde als neues Versanddatum der 4.7. (mit UPS express) angegeben (angeblich sei bei einem Buchbindelieferant die Maschine kaputt).
Nun, am 7.7. ist die Lieferung immer noch nicht da.

Des Weiteren ist der Betrieb inzwischen personell unterbesetzt, dass er nicht mehr telefonisch wie früher zu erreichen ist und auch Mails erst nach 2-3 Tagen beantwortet werden.

Nun hinterher ist man immer schlauer und der Kunde liest im Internet, dass andere teilweise schon seit mitte Mai auf Lieferungen warten… und die Maschine scheint jährlich kaputt zu gehen :wink:

Geld haben die noch nicht :smile: - Zahlung auf Rechnung

Der ganze Haken der Sache ist eine AGB-Klausel:
„Angaben über die Lieferzeiten sind unverbindlich und können bei Produktionsschwierigkeiten überzogen werden.“

Gäbe es irgend eine Chance da rauszukommen???

Würde nich mal interessieren :smile:
Danke für Antworten.

Frist setzen und nach fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB).

Levay

Frist setzen und nach fruchtlosem Ablauf vom Vertrag
zurücktreten (§ 323 BGB).

Levay

Danke :wink:
Was wäre in diesem Fall eine angemessene Frist? 1 Woche? 2 Wochen?