Haupt- und Zweitwohnsitz

Liebe Experten,
wenn man einen Freund hätte, der seinen Hauptwohnsitz laut
Personalausweis noch bei seinen Eltern hätte und welcher
berufsbedingt in eine weiter entfernte Stadt ziehen müsste, wäre es
dann sinnvoll, dass er seinen Hauptwohnsitz bei seiner Lebensgefährtin anmelden würde und seine Wohnung in der Stadt in der er arbeitet als seine Zweitwohnung angibt.Wie sehe das rechtlich aus? würden sich für ihn beachtenswerte finanzielle Vorteile ergeben?? Wenn er nur alle 2
Wochen zu seiner Lebensgefährtin kommen würde(lange Fahrt), wäre dann ihre Adresse als Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt) überhaupt möglich??? Desweiteren wäre auch interessant, ob die Ummeldung so ohne Probleme laufen würde, könnte der Vermieter seiner Lebensgefährtin da Probleme machen ihren Freund als Mitmieter einzutragen (oder wie auch immer man das macht?)?
Könnte es auch Konsequenzen geben, wenn ihr Freund, obwohl dieser schon seit über einem Jahr eine Wohnung in der Stadt in der er
arbeiten würde, hätte und aber immer noch bei seinen Eltern
angemeldet wäre??
Bin gespannt auf die Expertenantworten.
Viele Grüße.

Hallo,

wenn man einen Freund hätte, der seinen Hauptwohnsitz laut
Personalausweis noch bei seinen Eltern hätte und welcher
berufsbedingt in eine weiter entfernte Stadt ziehen müsste,
wäre es
dann sinnvoll, dass er seinen Hauptwohnsitz bei seiner
Lebensgefährtin anmelden würde und seine Wohnung in der Stadt
in der er arbeitet als seine Zweitwohnung angibt.

Hauptwohnung ist dort anzumelden, wo man sich vorwiegend aufhält.
Wenn man nun mal das Bayerische Meldegesetz zu rate zieht, so ergibt sich das aus Art. 15 Abs. 2 Satz 1. Die Nebenwohnung sollte man dann bei der Lebensgefährtin anmelden.

Wie sehe das
rechtlich aus? würden sich für ihn beachtenswerte finanzielle
Vorteile ergeben?? Wenn er nur alle 2
Wochen zu seiner Lebensgefährtin kommen würde(lange Fahrt),
wäre dann ihre Adresse als Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt)
überhaupt möglich???

Es würden sich bei der Anmeldung mit Nebenwohnung bei der Lebensgefährtin evtl. sogar finanzielle Nachteile ergeben, falls die Gemeinde oder Stadt eine Zweitwohnungssteuer verlangt.
Vorteil wären evtl. höhere Fahrtkosten, die bei der Steuererklärung angegeben werden können. Bei nicht verheirateten Person spielt der Lebensmittelpunkt keine große Rolle bei den Meldebehörden; es kommt immer auf den vorwiegenden Aufenthalt an.

Desweiteren wäre auch interessant, ob die
Ummeldung so ohne Probleme laufen würde, könnte der Vermieter
seiner Lebensgefährtin da Probleme machen ihren Freund als
Mitmieter einzutragen (oder wie auch immer man das macht?)?

Bei der Meldebehörde muss man keine Erlaubnis des Vermieters vorlegen, um sich anmelden zu können. Der Vermieter ist natürlich vor Einzug bei der Lebensgefährtin um Zustimmung zu bemühen, da eine zusätzliche Person sich auf die Nebenkosten auswirkt. Einfach mal beim Vermieter anfragen, ob er die zusätzliche Person als Mitmieter in den Mietvertrag aufnehmen will oder die zusätzliche Person einfach nur zur Kenntnis nimmt und bei den Nebenkosten berücksichtigt.

Könnte es auch Konsequenzen geben, wenn ihr Freund, obwohl
dieser schon seit über einem Jahr eine Wohnung in der Stadt in
der er
arbeiten würde, hätte und aber immer noch bei seinen Eltern
angemeldet wäre??

Wer längere Zeit eine Wohnung bewohnt, ohne die Wohnung bei der Meldebehörde anzumelden, handelt ordnungswidrig. Sollte die Meldebehörde von anderen Stellen erfahren, z.B. Polizei (Kontrolle), dass eine Wohnung ohne Anmeldung bewohnt wird, so kann die Meldebehörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren anstrengen (in Nürnberg Gebühren von 15 - 500 Euro je nach Länge der unangemeldeten Zeit).

Gruss Sid