Wenn man als Deutscher in Österreich eine Immobilie kauft (zB.: Haus), den dann als Hauptwohnsitz anmeldet, der Arbeitsplatz ist aber weiterhin in Deutschland, zahlt man dann noch in Deutschland Steuern oder in Österreich?
Und auf was muss man achten wenn man diesen Schritt macht? Kann man dann in Österreich einfach wohnen oder braucht man eine Aufenthaltsgenehmigung oder ähnliches?
Wenn man als Deutscher in Österreich eine Immobilie kauft
(zB.: Haus), den dann als Hauptwohnsitz anmeldet, der
Arbeitsplatz ist aber weiterhin in Deutschland, zahlt man dann
noch in Deutschland Steuern oder in Österreich?
Das kommt drauf an, ist in den Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Wenn es ein Pendeln von Grenzgebiet zu Grenzgebiet ist, zahlt man normalerweise im Wohnsitzland Steuern. Aber wie gesagt, da gibt es durchaus unterschiedliche Möglichkeiten, je nach Situation.
Kann man dann in Österreich einfach wohnen oder braucht man
eine Aufenthaltsgenehmigung oder ähnliches?
Eine sogenannte Anmeldebescheinigung. Zu beantragen innerhalb von drei Monaten ab Niederlassung. Zu beantragen bei der Bezirksverwaltungsbehörde (außer in Vorarlberg).
Die Anmeldebeschinigung ist nicht zu verwechseln mit der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Diese hat binnen drei Tagen ab Wohnsitznahme bei der Gemeinde zu erfolgen.
Wenn man als Deutscher in Österreich eine Immobilie kauft
(zB.: Haus), den dann als Hauptwohnsitz anmeldet, der
Arbeitsplatz ist aber weiterhin in Deutschland, zahlt man dann
noch in Deutschland Steuern oder in Österreich?
Und auf was muss man achten wenn man diesen Schritt macht?
Kann man dann in Österreich einfach wohnen oder braucht man
eine Aufenthaltsgenehmigung oder ähnliches?
HI,
Ja man braucht einen Aufenthaltstitel EU,
vor der Einreise aber persönlich dann
5 Jahre lang alle paar Monate zu erneuern.
Das wissen allerdings die wenigsten. http://www.bmi.gv.at/niederlassung/
OL