Unterhaltszahlung an erwachsenen Sohn im Ausland

Ich interessiere mich für eine Fragestellung aus dem Unterhaltsrecht.

Ist ein Vater unterhaltspflichtig, wenn sein erwachsender Sohn nach dem Abitur ein halbes Jahr ins außereuropäische Ausland reist? Angenommen der Sohn macht dort ein Filmprojekt, das er für die Bewerbung an einer Filmhochschule nutzen will.

Vielen Dank für eine Einschätzung oder einen Hinweis, wo ich Informationen darüber finden kann.

Viele Grüße
Markus

Hallo Markus,

grundsätzlich ist man zahlungspflichtig bis die erste (!) Ausbildung abgeschlossen ist.
Bei der Ausbildung sind die Fähigkeiten und Neigungen des Kindes zu berücksichtigen.

Für die gewünschte Ausbildung geforderte Praktikas, oder wie hier, Filmprojekt zur Bewerbung an eine FFH gehören nach derzeitiger Rechtsprechung zur Ausbildung.
Ohne ein solches Projekt bräuchte er sich erst gar nicht bei der FFH bewerben, könnte somit gar keine Ausbildung nach seiner Befähigung und Neigung anfangen.

Ob man dazu ein halbjählichen Auslandsaufenthalt braucht sei dahingestellt, wenn es seine erste Ausbildung ist, wird man um zahlen nicht herumkommen.

grüße
dragonkidd

Hallo dragonkidd,
vielen herzlichen Dank für Deine Antwort. Weißt Du zufällig in welchem Gesetz ich das finden kann?
Viele Grüße Markus

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