Beobachtung: Artikel in Laden beschädigt -> Dre

Hallo,
wir waren gestern abend kurz shoppen in einem Baumarkt und haben zufällig gesehen wie eine Horde (Gruppe von 3-5 anderen Kunden) einen Artikel „mit den Händen angeschaut haben“ und diesen dann -wohl- beschädigt haben. Später im Wagen haben wir uns darüber unterhalten da es doch recht „dreist“ war, dass sie einfach so gegangen sind.
-> War schon spannend, die verschiedenen „Standpunkte“ zu vergleichen.
Okay es handelte sich um einen Artikel im 2-Euro bereich aber wenn das jeder so machen würde …

Wie ist soetwas rechtlich zu sehen ? (Ist das Sachbeschädigung)
Ist das Diebstahl ? (Dem Laden wird ja die Möglichkeit genommen den Artikel zu verkaufen).
Was haben die Kunden zu befürchten, wenn sie angezeigt werden würden ? Ist das dann wieder „so ne Kleinigkeit“ die unter den Tisch fällt da es sich um einen Geringwertigen Artikel handelt ?

Bin echt mal gespannt wie die Antworten ausfallen, habe selbst den Standpunkt vertreten, dass der Ladenbesitzer es wohl „hinnehmen“ würde. Da es sich um einen „2-Euro“ Artikel handelte.

Fand es dennochecht „dreistkomisch“.

Grüsse & Dankeschön

Na ja, wenn jemand eine Sache beschädigt, ist das Sachbeschädigung kein Diebstahl. Diebstahl ist, wenn jemand was klaut. Sollte die Sachbeschädigung nicht vorsätzlich gesehen sein, ist sie straffrei. Fahrlässige Sachbeschädigung ist Gott sei Dank nicht strafbar.

Levay

Fahrlässige Sachbeschädigung
ist Gott sei Dank nicht strafbar.

Wie verhältn es mit zivilrechtlichen Ansprüchen, was kann der Baumarkt tun?

Wie verhältn es mit zivilrechtlichen Ansprüchen, was kann der
Baumarkt tun?

Er kann Schadensersatz verlangen.

Levay

Huhu!

Wie ist soetwas rechtlich zu sehen ? (Ist das
Sachbeschädigung)

Ja, siehe die einleuchtende Antwort von Levay.

Ist das Diebstahl ? (Dem Laden wird ja die Möglichkeit
genommen den Artikel zu verkaufen).

Ja, aber der Laden hat den Artikel ja noch.

Was haben die Kunden zu befürchten, wenn sie angezeigt werden
würden ?

Wenn sie so dämlich sind, freimütig zuzugeben, dass sie die Sache vorsätzlich beschädigt haben, erfolgt eine Einstellung nach § 153, sonst nach § 170 Abs. 2 StPO.

Ist das dann wieder „so ne Kleinigkeit“ die unter den
Tisch fällt da es sich um einen Geringwertigen Artikel handelt
?

Sowas passiert halt. Es ist zwar nicht okay, den beschädigten Artikel ins Regal zu stellen und nicht zu seinen Fehlern zu stehen, aber strafbar ist das wohl nicht.

Bin echt mal gespannt wie die Antworten ausfallen, habe selbst
den Standpunkt vertreten, dass der Ladenbesitzer es wohl
„hinnehmen“ würde. Da es sich um einen „2-Euro“ Artikel
handelte.

Der Ladenbesitzer nähme es auch bei einem 20-Euro-Artikel hin, weil das Geschilderte die Verwirklichung eines ganz und gar typischen „Ladenbesitzer-Lebensrisikos“ darstellt und Du deshalb sicher davon ausgehen kannst, dass eine Versicherung für solche Schäden einspringt.

Fand es dennochecht „dreistkomisch“.

Wie gesagt: Wer seine Sachen morgens offen auslegt, darf nicht einfach so davon ausgehen, dass sie abendsd noch alle heil sind. Sowas passiert halt, und Feigheit gepaart mit Zeitmangel sind weit verbreitet. Ganz und gar nicht komisch, sondern höchst asozial, finde ich es nur, wenn Leute Lebensmittel aus dem Tiefkühlbereich in den Kassenbereich schleppen und dann in irgendein Regal stellen.

Hallöchen,

Der Ladenbesitzer nähme es auch bei einem 20-Euro-Artikel hin,
weil das Geschilderte die Verwirklichung eines ganz und gar
typischen „Ladenbesitzer-Lebensrisikos“ darstellt und Du
deshalb sicher davon ausgehen kannst, dass eine Versicherung
für solche Schäden einspringt.

derartige Argumente hört eine Freundin von mir auch regelmäßig, wenn ein Kunde in ihrem Laden mal wieder einen Teller oder eine Vase vom Regal gehauen hat. Tatsächlich ist eine solche Versicherung gar nicht mal so üblich und bezahlbar wie das mancher Kunde gerne hätte.

Wie gesagt: Wer seine Sachen morgens offen auslegt, darf nicht
einfach so davon ausgehen, dass sie abendsd noch alle heil
sind. Sowas passiert halt, und Feigheit gepaart mit Zeitmangel
sind weit verbreitet. Ganz und gar nicht komisch, sondern
höchst asozial, finde ich es nur, wenn Leute Lebensmittel aus
dem Tiefkühlbereich in den Kassenbereich schleppen und dann in
irgendein Regal stellen.

Schlimmer finde ich die, die aus einem übertriebenem Ordnungswahn heraus aufgetaute Ware wieder in der Tiefkühltruhe verstauen. :smile:

Gruß
Christian