Hallo liebe Wissende,
folgender - rein fiktiver - Fall sei einmal angenommen:
Jemand hat eine Bekannte, die einen mittlerweile 11-jährigen Sohn hat. Der Kindsvater hat bis zum heutigen Tag keinen Unterhalt gezahlt. Bereits vor Jahren (!!) wurde ein Anwalt beauftragt, diesen Unterhalt einzuklagen. Mittlerweile liegt wohl auch ein vollstreckbarer Titel gegen den Vater vor. Das einzige Vermögen, auf das zugegriffen werden könnte, besteht in einem Grundstück, dass dem Kindsvater (teilweise) gehört.
Soweit die Vorgeschichte, nun zum Kernpunkt:
Bereits in der Vergangenheit war der Anwalt nur äußerst schleppend und immer wieder nur nach Aufforderung tätig. Wenn die Mutter nach Wochen und Monaten des ereignislosen Wartens den Anwalt angesprochen hat, erhielt sie zumeist immer nur neue Anträge auf Prozesskostenbeihilfe, die sie auch immer brav ausgefüllt hat.
Seit geraumer Zeit nun kann die Mutter den Anwalt gar nicht mehr erreichen: Telefonisch ist er nicht zu sprechen, auf Briefe mit der Bitte um Auskunft über den Stand der Dinge antwortet er nicht.
Die Mutter weiß nun nicht, ob und wie sie das Mandat beenden kann, da man ihr erzählt hat, dass sie die benötigte Prozesskostenhilfe nur einmal für einen Anwalt beantragen kann. Einen eigenfinanzierten Anwalt kann sich die Frau nicht leisten.
Was kann sie tun?
Unglaublich? Aber … fiktiv!!!
Viele Grüße
Camelot
Also der vollstreckbare Titel ist ja wahrscheinlich noch bei dem Anwalt, oder ? D. h. aber das Verfahren ist an und für sich abgeschlossen und jetzt müsste die Zwangsvollstreckung kommen, richtig ? Für die Zwangsvollstreckung müsste man sowieso eine erneute PKH-Anfrage stellen, da dies zwei völlig voneinander unabhängige Dinge sind. Es kann sein, dass einem die PKH ohne Hinzuziehung eines Anwalts gewährt wird, dann müsste man den Anwalt sowieso selbst zahlen. Ansonsten wird einem in so einem Fall eben die Gerichtsvollzieher und evtl. (je nach Vollstreckungsart) die Gerichtsgebühr erlassen. Man kann also ohne Probleme sich einen anderen Anwalt dafür suchen, der dann den PKH-Antrag stellt oder das direkt bei Gericht auf der Geschäftsstelle versuchen.
Wegen des Anwalts würde ich mal bei der Rechtsanwaltskammer anrufen, ob die was wüssten und ansonsten muss man eben bei dem Gericht, das den Titel erlassen hat, eine 2. vollstreckbare Ausfertigung sich erteilen lassen, was aber nicht wirklich unproblematisch ist, weil man da auch mehr oder weniger die Zustimmung des Gegners für braucht. Aber da kann man sich auch auf der Geschäftsstelle des Gerichts informieren.
Dem Anwalt würde ich einen Brief schicken, dass man das Mandatsverhältnis kündigt und um Übergabe der Originalunterlagen bittet.
Wenn jemand eine bessere Idee hat - immer gerne her damit 
Gruß,
Cornelia
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