Garantie ohne Rechnung

Hallo Ihr,

mal eine allgemeine Frage:

Muss eine Reklamation immer nur mit einer Rechnung nachgewiesen werden, z.B. von einem Kauf eines Mixer oder Computer oder, oder, oder.

Oder kann es auch anders nachgewiesen werden, um ein Garantieanspruch geltend zu machen?

Z.B. Abrechnung einer Kredit-/ EC -Karte oder bei einer Überweisung eventl. auch nur der Kontoauszug mit Auftragsnummer…

Dicke Grüße

Sven Muh

Hallo,

mal eine allgemeine Frage:

Muss eine Reklamation immer nur mit einer Rechnung
nachgewiesen werden, z.B. von einem Kauf eines Mixer oder
Computer oder, oder, oder.

Nein, ein Kauf kann natürlich auch anders nachgewiesen werden. Auch persönliche Zeugen sind möglich. Das Problem bei den von dir angesprochenen Methoden ist jedoch, dass weder auf einer Kreditkarten- oder EC-Kartenabrechnung noch auf deinem Kontoauszug hervorgeht, um welches Produkt es sich handelt.

Sind die 1.000 Euro nun für 500 Musik-CDs ausgegeben worden oder für den Computer? Oder gar für den Bildschirm? Wie soll hier ein nachweisbarer Zusammenhang zwischen Produkt und Kauf gewährleistet sein? Dies ist eben nur mit einer Rechnung/Quittung möglich.

Gruß
Falke

Hallo,
wenn es um Garantie geht, steht in den Garantiebedingungen, ob Du eine Quittung brauchst, einen Kassenbon, eine Registrierungskarte eingeschickt haben musst oder zwanzig Zeugen. Diese Bedingungen kann der Garantiegeber frei festlegen.
Wenn es dagegen um Gewährleistung geht, musst Du nur irgendwie nachweisen können, dass Du den Artikel dort und dann gekauft hast - egal, ob per Quittung, Kassenbon oder Zeugen.
Aber versprich Dir nicht zuviel von der Gewährleistung - die bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die bereits beim Kauf vorhanden waren.
Lies dazu faq:1152
Gruß
loderunner (ianal)