Betrug bei Kauf über Ebay

Hallo zusammen! Nehmen wir eimal an, jemand hat bei einem Online-Auktionshaus ein Navigationssystem für rund 160 Euro gekauft und das Gerät trotz Zahlung nicht erhalten. Das Problem wurde mit dem Online-Auktionshaus geklärt, jedoch hat der Käufer das Gerät nicht erhalten. Käuferschutz bietet das Auktionshaus nicht mehr an, da die Zahlung nicht mit Paypal erfolgte.

Was kann der Käufer unternehmen, damit das Navi erhält? Der Gang zum Rechtsanwalt wäre eine Möglichkeit. Da der Käufer aber vermutet, dass dies den Verkäufer wenig interessiert, bliebe der Käufer auf den Kosten sitzen. Fragt sich nur, ob sich dann der Gang zum Rechtsanwalt noch lohnt. Bleibt also nur eine Strafanzeige übrig.

Leider befürchtet der Käufer, dass „eine Abordnung“ den Anzeigensteller aufgrund seiner Anzeige einen wenig freundlichen Besuch abstattet um die Sache aus der Welt zu schaffen (ups!!!)

Welche Möglichkeiten gibt es ausser einer Strafanzeige?

Hallo

keine, er sollte es wohl als Lehrgeld ausbuchen und nicht mehr auf die superbilligen Angebote Krimineller reinfallen

LG
Mikesch

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Es wird wirklich, wirklich Zeit, dass du dich mal ernsthaft mit der Frage auseinandersetzt, was du eigentlich als deine Aufgabe in diesem Brett verstehst.

Levay

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Ich weiß ja nicht, wie du dir das Aufgabenfeld eines Rechtsanwaltes so vorstellst, aber glaub mir, der kennt Wege und Möglichkeiten, Ansprüche durchzusetzen.

Die Möglichkeit, an die ich hier denke, ist natürlich die einer Klage. Es spielt keine Rolle, ob den Verkäufer das dann „interessiert“ oder nicht, wenn er verurteilt wird, muss er liefern, und wenn er es nicht tut, kann man die Zwangsvollstreckung gegen ihn betreiben.

Levay

Hallo Levay

Ich weiß ja nicht, wie du dir das Aufgabenfeld eines
Rechtsanwaltes so vorstellst, aber glaub mir, der kennt Wege
und Möglichkeiten, Ansprüche durchzusetzen.

Die Möglichkeit, an die ich hier denke, ist natürlich die
einer Klage. Es spielt keine Rolle, ob den Verkäufer das dann
„interessiert“ oder nicht, wenn er verurteilt wird, muss er
liefern, und wenn er es nicht tut, kann man die
Zwangsvollstreckung gegen ihn betreiben.

diese Möglichkeiten hat der Fragesteller anscheinend schon eruiert und ausgeschlossen, da ihm anscheinend klar geworden ist, an wen er da geraten ist.

Was du empfiehlst ist: Schlechtem Geld noch Gutes hinterzuwerfen und sich hinterher über einen Titel aus einem Säumnisurteil zu ärgern, der eh nie zur Lieferung des Navis oder der Rückerstattung des Geldes führen wird.
Eine Strafanzeige wegen Betruges wird daran auch nix ändern…
also bleibt nur noch das Lehrgeld über… daran verdient ein Anwalt natürlich nix :wink:

Levay

LG
Mikesch

Es wird wirklich, wirklich Zeit, dass du dich mal ernsthaft
mit der Frage auseinandersetzt, was du eigentlich als deine
Aufgabe in diesem Brett verstehst.

siehe Antwort oben, Recht und Gesetz hin oder her, in vielen Fällen hilft es einem als Betrogenen einfach nicht weiter… das dürfte dir doch geläufig sein…

Levay

Der Mikesch

Was du empfiehlst ist: Schlechtem Geld noch Gutes
hinterzuwerfen und sich hinterher über einen Titel aus einem
Säumnisurteil zu ärgern, der eh nie zur Lieferung des Navis
oder der Rückerstattung des Geldes führen wird.

Haaaaaaaaaaaaaaaaaaaaallo, Mikesch! Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal … Du weißt schon, oder?

In diesem Fall ist die Sache doch ganz einfach: Man klagt auf Herausgabe des Navigeräts und beantragt beim Gericht, eine Frist zu setzen; ein weiterer Antrag geht dahin, den Beklagten zu verurteilen, im Fall der Nichtleistung Schadensersatz nach §§ 280 f. zu leisten.

Und wenn auch das nicht passiert, mein Gott, Mikesch, dann betreibt man eben die Zwangsvollstreckung.

also bleibt nur noch das Lehrgeld über… daran verdient ein
Anwalt natürlich nix :wink:

Nein, nach deiner Vorstellung soll der einzige, der hier was verdient, der Betrüger sein.

Levay

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PS
Und was heißt hier überhaupt „Lehrgeld“? Wofür denn? 150 Euro für ein Navi ist kein außergewöhnlicher Preis.

Levay

Was du empfiehlst ist: Schlechtem Geld noch Gutes
hinterzuwerfen und sich hinterher über einen Titel aus einem
Säumnisurteil zu ärgern, der eh nie zur Lieferung des Navis
oder der Rückerstattung des Geldes führen wird.

Haaaallo

Haaaaaaaaaaaaaaaaaaaaallo, Mikesch! Wenn man keine Ahnung hat,
einfach mal … Du weißt schon, oder?

In diesem Fall ist die Sache doch ganz einfach: Man klagt auf
Herausgabe des Navigeräts und beantragt beim Gericht, eine
Frist zu setzen; ein weiterer Antrag geht dahin, den Beklagten
zu verurteilen, im Fall der Nichtleistung Schadensersatz nach
§§ 280 f. zu leisten.

Und wenn auch das nicht passiert, mein Gott, Mikesch, dann
betreibt man eben die Zwangsvollstreckung.

kann man das so machen, mein Gott Levay… der Erfolg wird sein, dass man nur noch einige 100€s dem vergurkten Navi hinterhergeschmissen hat und sich den Titel aufs Klo hängen kann und sich jeden Tach drüber ärgern kann

das haste aber anscheinend überlesen: „Leider befürchtet der Käufer, dass „eine Abordnung“ den Anzeigensteller aufgrund seiner Anzeige einen wenig freundlichen Besuch abstattet um die Sache aus der Welt zu schaffen (ups!!!)“

also bleibt nur noch das Lehrgeld über… daran verdient ein
Anwalt natürlich nix :wink:

Nein, nach deiner Vorstellung soll der einzige, der hier was
verdient, der Betrüger sein.

in dem Falle sitzt er vielleicht sogar im Ausland und demzufolge bleibt wahrscheinlich nur das Lehrgeld über…

ich empfehle: Die ebay Falle vom ZDF vom 16.06 08 hülft vielleicht weiter :wink:

Levay

Der Mikesch

Und was heißt hier überhaupt „Lehrgeld“? Wofür denn? 150 Euro
für ein Navi ist kein außergewöhnlicher Preis.

fragt sich nur für was für eines? Wurde nicht gesagt…

Levay

Mikesch

Nur zur Information: Es handelt sich um ein Navi der Marke Tomtom. Ladenpreis rund 200 Euro. Ersteigert für 160 Euro.

Mikesch wird wohl leider Recht haben. Der Käufer hat sich mit seiner Rechtsschutzversicherung in Verbindung gesetzt. Strafrechtlich und zivilrechtlich geht die ganze Sache auf Kosten des Käufers, sofern der Verkäufer kein Geld haben sollte - da nützt auch eine vollstreckbarer Titel nichts. Laut Rechtsschutzversicherung führen solche Betrugsfälle zwar oft zu einer Verurteilung, zivilrechtlich kommt oftmals nichts herum (ausser Ärger und Kosten für den Kläger)- > Rechts haben und Recht bekommen sind oft zwei Paar Schuhe (Leider).

Die Rechtsschutzverischerung hat nach dem Namen des Verkäufers gefragt. Wie der Käufer diesen orientalisch klingenden Namen genannt hat, hat die Dame der Versicherung nur lachend „Viel Spass“ gesagt. (Der Käufer ist nicht fremdenfeindlich, gibt nur Aussagen Dritter wieder).

Aber
Hallo Mikesch,

das ist ein pragmatischer aber meiner Meinung nach schlechter Rat.

Wenn man stets bei solchen "Klein"kriminellen Typen sein abgeluchstes Geld als „Lehrgeld“ deklariert, werden diese Typen nur darin gestärkt weiter zu machen.

Auch wenn man HÖCHTSWAHRSCHEINLICH (!) zivilrechtlich sicherlich keinen Pfifferling bekommt, ist aber eine Strafanzeige m.E. unumgänglich. Die Mühlen der Justiz mahlen sicher sehr langsam, aber sie mahlen.

Christian

Hallo Christian

Hallo Mikesch,

das ist ein pragmatischer aber meiner Meinung nach schlechter
Rat.

Auch wenn man HÖCHTSWAHRSCHEINLICH (!) zivilrechtlich
sicherlich keinen Pfifferling bekommt, ist aber eine
Strafanzeige m.E. unumgänglich.

Und was hat man von einer Strafanzeige?? Evtl. ein paar gebrochene Knochen von der Abordnung vor der Tür??
Das ist alles eine Abwägungsfrage…
ich wälze auch grad ein Problem mit einigen Betrügern und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass einem unser Rechtssystem nix nutzen wird und man andere Wege suchen muss …

Die Mühlen der Justiz mahlen
sicher sehr langsam, aber sie mahlen.

und sie ist beschäftigt :smile: und rauskommen tut nix vernünftiges :wink:

Christian

LG
Mikesch

Mikesch wird wohl leider Recht haben.

Wenn du mit der Einstellung an die Sache rangehst und dich von xenophoben Sachbearbeitern einer Rechtsschutzversicherung beeinflussen lässt - was um alles in der Welt willst du dann hier im Brett? Welche RECHTLICHEN Möglichkeiten soll es denn noch geben?

Ich für mich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, die Sache auf mir sitzen zu lassen. Eine Strafanzeige wäre des Mindeste, und selbstverständlich würde ich auch zivilrechtlich vorgehen.

Levay

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Auch wenn man HÖCHTSWAHRSCHEINLICH (!) zivilrechtlich
sicherlich keinen Pfifferling bekommt

Ist ja toll, dass hier so viele Leute sind, die das beurteilen können, ohne den Verkäufer überhaupt zu kennen.

Levay

ich wälze auch grad ein Problem mit einigen Betrügern und bin
zu dem Ergebnis gekommen, dass einem unser Rechtssystem nix
nutzen wird und man andere Wege suchen muss …

Oha, wenn du zu dem Ergebnis auf die Weise gekommen bist, wie du sonst hier zu deinen rechtlichen Ergebnissen kommst, dann bist du von dir selbst aber verdammt schlecht beraten.

Levay

Ich fasse zusammen

  1. Du hättest gern eine Lösung.

  2. Du willst aber keine Lösung, wie sie unser Recht vorsieht.

  3. Du hast keine Ahnung von den Reaktion der Gegenseite, glaubst aber zu wissen, dass du am Ende keinen Cent bekommst.

Dann könntest du ja eigentlich einen Mailwechsel mit Mikesch starten, der dich in allem bestärkt, was du es schon zu wissen glaubst; wieso aber fragst du dann in einem Brett, in dem Juristen dir aus Versehen vernünftige Antworten geben könnten?

Übrigens: Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast und damit nicht mal ein Kostenrisiko trägst, ist die Sache umso unverständlicher! Was um alles in der Welt hält dich davon ab, dir für eine Erstberatung Deckung zusagen und dich erst mal anwaltlich beraten zu lassen?

Levay

ich wälze auch grad ein Problem mit einigen Betrügern und bin
zu dem Ergebnis gekommen, dass einem unser Rechtssystem nix
nutzen wird und man andere Wege suchen muss …

Oha, wenn du zu dem Ergebnis auf die Weise gekommen bist, wie
du sonst hier zu deinen rechtlichen Ergebnissen kommst, dann
bist du von dir selbst aber verdammt schlecht beraten.

mach dir mal dadrum nicht meine Gedanken :wink: das hat schon seine Abwägungsgründe :wink:

Levay

Mikesch

Hallo zusammen! Nehmen wir eimal an, jemand hat bei einem
Online-Auktionshaus ein Navigationssystem für rund 160 Euro
gekauft und das Gerät trotz Zahlung nicht erhalten. Das
Problem wurde mit dem Online-Auktionshaus geklärt, jedoch hat
der Käufer das Gerät nicht erhalten. Käuferschutz bietet das
Auktionshaus nicht mehr an, da die Zahlung nicht mit Paypal
erfolgte.

Was mir immer noch nicht klar ist, ob direkt Kontakt zum Verkäufer gesucht wurde und mit welchem Ergebnis. Sagt der Verkäufer, dass es verschickt worden ist oder reagiert er einfach nicht? Handelt es sich um einen gewerblichen Verkäufer (erst mal laut eigenen Angaben). Wurde das Navi versichert verschickt (was bei einem Preis von 160 Euro schon Sinn machen würde).

Was kann der Käufer unternehmen, damit das Navi erhält?

Den Verkäufer fragen?

Der
Gang zum Rechtsanwalt wäre eine Möglichkeit. Da der Käufer
aber vermutet, dass dies den Verkäufer wenig interessiert,
bliebe der Käufer auf den Kosten sitzen.

Woher rührt diese Vermutung. Grundsätzlich ist ein Wert von 160 Euro erst mal zu gering, als dass sich jemand Ärger mit einem Rechtsanwalt bzw. mit einer Klage einhandelt.

Fragt sich nur, ob
sich dann der Gang zum Rechtsanwalt noch lohnt. Bleibt also
nur eine Strafanzeige übrig.

Wie gesagt, es fehlt die Info, wie die Reaktion vom Verkäufer ausfällt, theoretisch ist ein Verkäufer erst mal ablehnend, aber vor einem Anwalt eventuell kooperativer.

Leider befürchtet der Käufer, dass „eine Abordnung“ den
Anzeigensteller aufgrund seiner Anzeige einen wenig
freundlichen Besuch abstattet um die Sache aus der Welt zu
schaffen (ups!!!)

Also, wenn der Verkäufer in der Nähe des Käufers wohnt, dann mag das vielleicht noch möglich sein. Wenn aber der Verkäufer ein paar Kilometer mehr weg wohnt, dann ist die Anfahrt bei den heutigen Spritpreisen schon höher als der Schaden von 160 Euro. Ganz davon abgesehen, dass eine mögliche weitere Klage wegen schwerer Körperverletzung noch viel schlimmer sein wird.

Welche Möglichkeiten gibt es ausser einer Strafanzeige?

Ich würde auch für den Anwalt plädieren, wenn der persönliche Kontakt zum Verkäufer ergebnislos verlaufen ist und je nachdem, wie dieser verlaufen ist. Wie viele Bewertungen hat der Verkäufer bei Ebay? Ist der Verlust dieses Accounts wirklich 160 Euro wert?

Leute, ganz ehrlich, um hier einen arabischen Racheakt inklusive Moskau Inkasso aufzumachen, ist der Betrag bei aller Liebe zu gering.

Ich habe zu viele panische Käufer bei EBay erlebt, die gleich zum Anwalt gingen, wenn eine Lieferung nach einer Woche noch nicht da war, als das ich mit der doch eher übersichtlichen Information irgend etwas raten würde.

Und, Levay und Mikesch, könntet ihr beiden mal wieder auf den Ursprung des Ganzen zurück kommen. Ihr konstruiert beide Fälle, die sich ohne weitere Informationen nicht wirklich bestätigen lassen. Da ihr beide rechtlich bewandert zu sein scheint, wundert mich das noch mehr, kenne ich doch normalerweise aus der Richtung nur ein „kommt darauf an“.

Aber das nur am Rande.

Also, Carsten, wie stellst Du Dir den Anfang des Geschäfts vor, da wir ja nach wie vor theoretisch sind.

Gruß

ALex

Hallo

Und, Levay und Mikesch, könntet ihr beiden mal wieder auf den
Ursprung des Ganzen zurück kommen. Ihr konstruiert beide
Fälle, die sich ohne weitere Informationen nicht wirklich
bestätigen lassen.

Öhm, lies doch mal die Beiträge. Levay ist gerade derjenige, der keinen Fall konstruiert hat, sondern auf den normalen Weg der Rechtsverflogung und Vollstreckung verwiesen hat, eben weil wir für alles andere keine Anhaltspunkte haben.

Da ihr beide rechtlich bewandert zu sein
scheint,

Dem würde ich zu 50% zustimmen.

wundert mich das noch mehr, kenne ich doch
normalerweise aus der Richtung nur ein „kommt darauf an“.

Richtig. Es kommt auch hier darauf an, ob der Anspruch gegen den Verkäufer durchzusetzen wäre. Und da es keine gegenteiligen Anhaltspunkte gibt, hat Levay völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass Klage und Vollstreckung der richtige Weg sind (oder jedenfalls erstmal einen Anwalt konsultieren).

Aber das nur am Rande.

Das auch.

Gruß
Dea

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