Hallo!
Ich habe in diesem Artikel
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,565075,…
die Bezeichnung „Haft- und Rechtsschutz-Richter“ gefunden.
Was hat es damit auf sich?
Google spuckt nichts Brauchbares aus.
Gruß
Paul
Hallo!
Ich habe in diesem Artikel
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,565075,…
die Bezeichnung „Haft- und Rechtsschutz-Richter“ gefunden.
Was hat es damit auf sich?
Google spuckt nichts Brauchbares aus.
Gruß
Paul
Hallo Paul,
„Haft- und Rechtsschutz-Richter“
ist die neue (Amts)Bezeichnung eines österreichischen Untersuchungs- bzw. Ermittlungsrichters; also desjenigen, der das Ermittlungsverfahren leitet.
Grüße
Renee
Hallo!
Im Prinzip richtig, aber nicht ganz. Das Ermittlungsverfahren wird immer vom Staatsanwalt geleitet, nicht vom Richter. Der Haft- und Rechtsschutzrichter ist zuständig für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der StA und für Entscheidungen der StA, die der richterlichen Genehmigung bedürfen (also z.B. Anordnung der Untersuchungshaft).
Gruß
Tom