Erfindung Schutz vor Nachahmung

Halli-Hallo,

so ganz allgemein…ich überlege schon eine ganze Weile…
wie macht man das am besten…

Wenn Person A, technisch nicht sonderlich versiert, schon gar nicht
entsprechend ausgestattet, eher im Kampf mit dem Haushalt firm :smile:

eine Tages eine ganz passable, innovative Idee für ein Produkt hat,
dieses aber nicht herstellen kann und will, auch keinen Prototyp o.ä.,
aber dennoch glaubt, am Markt dafür Interesse zu finden…

Zum Beispiel meint A, das der kleine Regenschirm doch gleichzeitig
auch eine tolle Antenne sein könnte :smile:) (ok, vielleicht etwas
flaches Beispiel, aber vom Grundsatz passend).
Nun gibt es viele Hersteller für Regenschirme, und bisher hat
kein Hersteller diesen auch als integrierte Antenne angeboten.
Nun überlegt A natürlich, Hersteller B oder C doch die Antenne
als Idee mal vorzustellen. Die Umsetzung wäre problemlos ohne
großen Aufwand…Ideal für B und C…Kunden gäbe es reichlich.

Aber wenn A dort vorspricht, vielleicht mit einer Laienhaften Zeichnung
o.ä., und die Hersteller müde abwinken…und schwupps, 6 Monate
später haben eben diese Hersteller mit großer Werbekampagne einen
tollen Produkterfolg- mit meiner Idee :frowning:(

Kann A das verhindern? Seine Rechte an dieser Idee belegen?
Muß A dafür zwingend vorher ein Patent oder vergleichbares
anmelden? Ohne entsprechende technische Kenntnisse? Wie?
A kann doch nicht wirklich mit einer Zeichnung aus dem Schulheft
ein entsprechenden Schutz herstellen?!?

Also, wenn da auch schon mal Jemand drüber gegrübelt hat,…das
würde ich sehr gern als Feedback erhalten.
Danke, freundliche Grüße
murphy

moin, moin,
auch so ganz allgemein, meine Meinung.

Kann A das verhindern? Seine Rechte an dieser Idee belegen?

Beispielsweise in der Dorfzeitung von Iqaluit (Fischreicher Fluß), Hauptstadt von Nunavut (Unser Land), Canada, den Nunatsiaq News http://www.nunatsiaq.com/ einen Artikel mit der Beschreibung der Erfindung in deutscher Sprache veröffentlichen lassen.
Das wird kein Schwein lesen, noch viel weniger interessieren. Aber ein Archivbeweis im späteren Zweifelsfall ist vorhanden. Damit wird einem eventuellem späteren Konkurrenten dann eine Patentierung unmöglich gemacht. Weil die Erfindung dann bereits veröffentlicht ist.
Für eine spätere eigene Patenanmeldung kann das nur gefährlich werden, wenn der unwahrscheinliche Zufall einem Einspruchwilligen diesen Artikel in die Hände spielt.

Muß A dafür zwingend vorher ein Patent oder
vergleichbares anmelden?

Zwingend nur, wenn er bereit ist, schriftlich die Idee in allen Einzelheiten zu veröffentlichen. Mit der Gefahr, bei Nachahmung durch ein Unternehmen für die ersten Anwaltskonsultationen seine Ersparnisse sowie die Altersversorgung zu opfern.

Die IHK bietet regional etwa im 3-Monatsraster kostenlose Beratungstermine durch Patentanwälte an. Google hilft bei der Suche. Die erklären dann das Patentverfahren, keine Beratung zu Erfindungen. Das erfolgt nur gegen Beauftragung und Honorar.

Und nicht vergessen: Die Idee der Patentgesetze ist nicht, den erfindungsfreudigen Bürger zu schützen, sondern Unternehmen.

Wenn Du angestellt bist, gehört nach Patentgesetz die Erfindungsverwertung dem Unternehmen, nicht dem Angestellten. (Verwertungsrecht)

…und schwupps, 6 Monate später haben eben diese
Hersteller mit großer Werbekampagne einen
:tollen Produkterfolg- mit meiner Idee :frowning:(

Wie man einen interessierten Unternehmer findet und dieses Vertrauensproblem löst - da kommen eventuell von anderen noch positive Inputs.

LG
Tom

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kleine Korrektur

…gehört nach Patentgesetz Arbeitnehmererfindungsgesetz
die Erfindungsverwertung dem Unternehmen, nicht dem Angestellten.

Hallo!

Aber ein Archivbeweis im späteren Zweifelsfall ist vorhanden.
Damit wird einem eventuellem späteren Konkurrenten dann eine
Patentierung unmöglich gemacht. Weil die Erfindung dann
bereits veröffentlicht ist.

Bezweifle schwer, dass dies was bringt!

Gruß
Falke

Moin ratloser am mac :smile:
vielen Dank für das Feedback!

Kann A das verhindern? Seine Rechte an dieser Idee belegen?

Beispielsweise in der Dorfzeitung von Iqaluit (Fischreicher
Fluß), Hauptstadt von Nunavut (Unser Land), Canada, den
Nunatsiaq News http://www.nunatsiaq.com/ einen Artikel mit:der Beschreibung der Erfindung in deutscher Sprache
veröffentlichen lassen.

Tolle Idee!!

Für eine spätere eigene Patenanmeldung kann das nur gefährlich:werden, wenn der unwahrscheinliche Zufall einem
Einspruchwilligen diesen Artikel in die Hände spielt.

Es soll ja Leute geben, die für so etwas Zeit haben und gar davon Leben? :frowning: Risiko!

Zwingend nur, wenn er bereit ist, schriftlich die Idee in
allen Einzelheiten zu veröffentlichen. Mit der Gefahr, bei
Nachahmung durch ein Unternehmen für die ersten
Anwaltskonsultationen seine Ersparnisse sowie die
Altersversorgung zu opfern.

Oh nein, genau das nicht! Dann würde ich lieber in einen wasserdichten
Patentantrag investieren.

Die IHK bietet regional etwa im 3-Monatsraster kostenlose
Beratungstermine durch Patentanwälte an.

Prima, das war mir noch nicht bekannt!

Und nicht vergessen: Die Idee der Patentgesetze ist nicht, den
erfindungsfreudigen Bürger zu schützen, sondern Unternehmen.

TSE TSE, wer hätte auch anderes vermutet oder gar gewünscht? :frowning:
ohne Worte

Wenn Du angestellt bist, gehört nach Patentgesetz die
Erfindungsverwertung dem Unternehmen, nicht dem Angestellten.
(Verwertungsrecht)

entfällt

Wie man einen interessierten Unternehmer findet und dieses
Vertrauensproblem löst - da kommen eventuell von anderen noch
positive Inputs.

Au ja, hoffentlich :smile:, vielleicht war ja schon mal jemand erfolgreich?

LG
Tom

Liebe Grüße zurück und Danke!!!
murphy

Hallo Falke!

hhmmmm, also vom logischen Standpunkt betrachtet, scheint das gar nicht so abwegig! Allerdings heißt das umgekehrt natürlich auch, das ich nun die gesamte Weltliteratur und Dokumentation durchforsten muß…
vielleicht hat ja ein Ureinwohner schon gleiche Erfindung in
Suaheli beschrieben?! Herrje…

Gruß, murphy

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Hallo,

Wenn Du angestellt bist, gehört nach Patentgesetz die
Erfindungsverwertung dem Unternehmen, nicht dem Angestellten.

Imho nicht ganz. Nur dann, wenn die Erfindung im Auftrag dieses Unternehmens gemacht wurde oder in den normalen Tätigkeitsbereich des Angestellten fällt. Nicht dann, wenn jemand privat eine Erfindung macht.
Und natürlich muss das Unternehmen auch eine Vergütung zahlen.
Gruß
loderunner

Selbstverständlich hast Du mit Deiner einschränkenden Bemerkung recht. Wenn die Erfindung in keiner Weise berufsbezogen oder sonst wie mit dem Unternehmen in fachlicher Beziehung steht, ist sie „frei“. Siehe u.a. §§18 & 19 ArbnErfG. Sonst kann der Arbeitgeber einen Verwertungsanspruch anmelden. Das muss auch nicht die schlechteste Lösung sein. Hat der Erfinder dann keinen Aufwand mit Herstellung, Vermarktung und anderen Problemen. Kassiert dann die Vergütung und geniesst seine Frührente.
:wink:)
LG
Tom

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