Hi Leute,
ich habe gestern WPR Klausur geschrieben. Bin mir bei einem Fall aber nicht sicher ob ich richtig vorgegangen bin. Folgender Sachverhalt.
Ein Käufer kauft bei einem Verkäufer eine Maschinie. (Kaufvertrag im Rahmen §433 ist zu stande gekommen) Nun wir die Maschine geliefert. Der LKW Fahrer säuft sich am Abend zuvor die Birne weg und fährt dann denn LKW mit der Maschine leicht beschwipst zum Käufer. Dort fährt er beim Rückwärtsfahren mit dem LKW in ein Hallentor. Nun ist da ein Schaden von 3000 Euro entstanden. Wonach habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
Ich habe aus 280 einen Sachmangel nach 434 geprüft. Und zwar nicht an der Maschine sondern Nebenpflicht… Dann in dem Rahmen auf 276 und 278 über, so dass der Verkäufer für Schäden des Fahrers verantwortlich ist bzw. diesen zu vertreten hat wie es so schön im BGB heißt.
Ist die Richtung richtig oder ist da keine Schadensersatz nach 280 drinnen sonder eher nach 829(?) oder einem anderen §?
Bin mal gespannt…
Much Dank
André

Ich sage das ja auch nur ungern, aber ich fürchte, es ist nun mal so.