Wirtschaftsprivatrecht Klausur

Hi Leute,

ich habe gestern WPR Klausur geschrieben. Bin mir bei einem Fall aber nicht sicher ob ich richtig vorgegangen bin. Folgender Sachverhalt.

Ein Käufer kauft bei einem Verkäufer eine Maschinie. (Kaufvertrag im Rahmen §433 ist zu stande gekommen) Nun wir die Maschine geliefert. Der LKW Fahrer säuft sich am Abend zuvor die Birne weg und fährt dann denn LKW mit der Maschine leicht beschwipst zum Käufer. Dort fährt er beim Rückwärtsfahren mit dem LKW in ein Hallentor. Nun ist da ein Schaden von 3000 Euro entstanden. Wonach habe ich Anspruch auf Schadensersatz?

Ich habe aus 280 einen Sachmangel nach 434 geprüft. Und zwar nicht an der Maschine sondern Nebenpflicht… Dann in dem Rahmen auf 276 und 278 über, so dass der Verkäufer für Schäden des Fahrers verantwortlich ist bzw. diesen zu vertreten hat wie es so schön im BGB heißt.
Ist die Richtung richtig oder ist da keine Schadensersatz nach 280 drinnen sonder eher nach 829(?) oder einem anderen §?

Bin mal gespannt…

Much Dank

André

Ich habe aus 280 einen Sachmangel nach 434 geprüft. Und zwar
nicht an der Maschine sondern Nebenpflicht…

Nebenpflicht klingt verflixt gut, aber der Sachmangel hat damit gar nix zu tun (abgesehen davon, dass hier keiner vorliegt). Wenn man das vernünftig prüft (Sachmangel ist die Abweichung der Ist- von der Soll-Beschaffenheit der Kaufsache), kommt man automatisch darauf.

Dann in dem
Rahmen auf 276 und 278 über

Ich verstehe deine Ausdrucksweise nicht ganz, aber richtig ist, dass das Verschulden im Rahmen des § 276 über § 278 zugerechnet wird, ja. Die Anspruchsgrundlage indes ist §§ 280 I, III, 282, 242 II BGB.

so dass der Verkäufer für Schäden
des Fahrers verantwortlich ist bzw. diesen zu vertreten hat

Eben. Zu vertreten hat. Der Fahrer hat doch gar keinen Schaden.

Ist die Richtung richtig oder ist da keine Schadensersatz nach
280 drinnen sonder eher nach 829(?) oder einem anderen §?

§ 829 BGB ist hier fehl am Platz. Neben § 280 ist hier an § 823 (gegen den Fahrer) und an § 831 (gegen den Unternehmer) zu denken.

Levay

Danke, Du bist auf zack…

242 habe ich nicht… aber ich glaube, dass will sie nicht. Studiere Wirtschaftsingenieurswesen… So wie ich unsere Profin verstanden habe will sie nur die Punkte die wirklich wichtig sind, dass diese geprüft werden. (hier z.B. muss ich nicht 145 und 147 beim Kaufvertrag prüfen… es reicht 433 ist könnte zustande gekommen sein und dann ist zustande gekommen…)
ich bin ja mal gespannt… lief richtig gut… habe aber auch einiges dafür gemacht… etz hoffe ich, dass sie meine kette vor allem mein stil mag und den gut benotet… wäre schade, wenn der einsatz nicht honoriert würde… naja. werden wir sehen…

noch mal danke… hast mir ein etwas ruhigeres gewissen bereitet ,-) in 6 wochen +/- x weiß ich vermutlich mehr!!!

242 habe ich nicht…

Sorry, das ist ein Tippfehler: Ich meine § 241 II. (§ 242 II gibt es auch gar nicht.)

aber ich glaube, dass will sie nicht.

Sogar ganz sicher nicht :wink:

Studiere Wirtschaftsingenieurswesen… So wie ich unsere Profin
verstanden habe will sie nur die Punkte die wirklich wichtig
sind, dass diese geprüft werden. (hier z.B. muss ich nicht 145
und 147 beim Kaufvertrag prüfen… es reicht 433 ist könnte
zustande gekommen sein und dann ist zustande gekommen…)

Hm, also, so geht’s nicht. Natürlich kann man das hier im Urteilsstil feststellen, aber dann darf man vorher nicht den Obersatz ("… könnte …") aufstellen. Wer A sagt, muss auch B sagen.

ich bin ja mal gespannt… lief richtig gut…

Also, na ja, wenn du meinen Beitrag noch mal liest - also, hm… ich glaube, dass deine Lösung schlichtweg falsch ist :frowning: Ich sage das ja auch nur ungern, aber ich fürchte, es ist nun mal so.

noch mal danke… hast mir ein etwas ruhigeres gewissen
bereitet ,-)

Ich weiß nicht, ich weiß nicht, ob das angebracht ist. Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du nur § 280 I geprüft und zwar im Zusammenhang mit § 434 BGB. Das ist schon mal falsch. Und deliktische Ansprüche (§§ 823, 831) scheinen bei dir zu fehlen…

in 6 wochen +/- x weiß ich vermutlich mehr!!!

Hoffen wir, dass ich mich irre!

Levay

etz hoffe ich, dass sie meine kette
vor allem mein stil mag und den gut benotet

Du hast Deiner Professorin Schmuck in die Klausur gelegt? Wahnsinnsknabe, das kann dich die Immatrikulation kosten …

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