angenommen es handelt sich um eine GbR von drei Personen, die durch den Erwerb eines Miethauses zustande gekommen ist. Lt. GbR-Vertrag hat jeder einen eigenen Aufgabenbereich, aber nur A und B haben Konteneinsicht, C möchte auch gern einen Blick in die Kasse werfen, das gelingt C aber nicht innerhalb eines Jahres. Welche Möglichkeiten hat bestehen für C?
Hallo, Garnet,
angenommen, jemand würde sich die Taschenbuchausgabe (BECK- Texte, habe ich für 5 EUR erstanden) des BGB kaufen, dann könnte er unter §716 feststellen, daß jeder Gesellschafter ein gesetzlich garantiertes Recht auf Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere der Gesellschaft hat. Er kann sich eine Übersicht über das Gesellschaftsvermögen verschaffen.
Da ein GbR- Gesellschafter mit seinem Vermögen haftet, muß er doch Einblick in die Finanzen haben.
Gruß:
Manni
IANAL
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vielen Dank für die schnelle Beantwortung, ich habe im BGB 71., durchgesehene Auflage nach dem Stand vom 25.Mai 1958(!) nachgeschaut und § 716 bestätigt die Aussage auf das Recht der Kontoeinsicht.
Na ja, das ist ja schon die halbe Miete!
Nochmals vielen Dank,