Fahrprüfung anfechten

Hallo liebe ExpertInnen,

besteht die Möglichkeit, das Ergebnis der praktischen Fahrprüfung anzufechten ?
Wenn ja, wie geht man vor ? Muss man die Prüfung unmittelbar nach dem Ende schriftlich anfechten mit Unterschrift des Prüfers zur Bestätigung der Kenntnisnahme, oder setzt man später ein Schreiben auf (An wen? TÜV,Prüfer,Behörde ?) ?

Gruß
Lexi

Anfechten kann man fast alles, ob es sinnvoll ist, das wäre die Frage.
Nun zur Fahrprüfung:
Der Prüfer als Sachverständiger ist nicht anderes als ein Gutachter, der begutachtet, ob man in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Die Behörde stellt anhand dessen Gutachten dann den Führerschein aus. So ist die rechtliche Reihenfolge, die praktische ist oft anders.
Wenn man mit dem Gutachten nicht einverstanden ist, sollte man einen anderen Sachverständigen bemühen, der aber - selbst wenn er zu einem anderen Gutachten käme - sicherlich nichts am Urteil des ersten ausrichten könnte. Letztlich ist es eine Augenblicksaufnahme des Fahrverhaltens vor diesem einen Gutachter. Ein anderer Gutachter macht eine andere Augenblicksaufnahme mit anderen Rechtsfolgen. Wer sagt denn, dass der Zweitgutachter nicht so wie der Erstgutachter entschieden hätte, wenn er bei der ersten Fahrprüfung daneben gesessen hätte? Und wer sagt denn, dass das Fahrverhalten beim zweiten Mal genau so wie beim ersten Mal wäre.
Angehen gegen die Entscheidung könnte man meines Erachtens nur dann, wenn der Erstgutachter grob pflichtwidrig eine falsche Entscheidung gefällt hat. Dann sollten aber Zeugen für dieses Verhalten zur Verfügung stehen.
Mein Rat wäre, einfach hinehmen und ein nächstes Mal probieren. Die Chancen einer „Anfechtung“ sind sehr gering.

Gruss

Iru

Der Prüfer als Sachverständiger ist nicht anderes als ein
Gutachter, der begutachtet, ob man in der Lage ist, ein
Fahrzeug sicher zu führen. Die Behörde stellt anhand dessen
Gutachten dann den Führerschein aus. :Gruss

Iru

Hallo Iru,

danke für die interessante Erläuterung. Wie könnte man denn nun konkret vorgehen, wenn man mit den negativen Ausgang der Fahrprüfung anfechten will ? Deinen Ausführungen entnehme ich, dass die Fahrprüfung so und so wiederholt werden müsste. Es ginge dann darum, wer die Kosten für die nächste Prüfung trägt. Um bis zu diesem Stand zu kommen, müsste man wohl klagen (gegen wen eigentlich ?)?

Gruß
Lexi