Welche Arbeitsaufgaben muss man uebernehmen?

Holla

Ein anderer Titel fiel mir nicht ein :smile:

In den meisten Arbeitsvertraegen steht ja sowas wie „kann auch in einem anderen Bereich eingesetzt werden“, mehr oder minder genau definiert.

Welche Aufgaben muss man uebernehmen? Konkreter Fall:
Privat weitere Fremdsprachen gelernt und nun soll man diese auch im Arbeitsleben benutzen. Z.B. Übersetzungen, Kundenkontakt, usw. Die Art der Aufgabe ist nicht unbedingt neu, gehoerte vorher auch schon dazu, aber eben fuer andere Sprachen (engl.).

Ein Grund fuer die Frage ist, dass eine hoeheres Gehalt anscheinend nicht in Frage kommt, und es ausserdem beim Erlernen der Sprache Aerger gab (versprochene Zuschuesse und Bildungsurlaub nicht gewaehrt, Urlaub fuer Abschlusspruefung nur mit Kampf erhalten).

Nun sieht es der Arbeitnehmer nicht ein, dass er Faehigkeiten, die er in seiner Freizeit und mit seinem Geld erworben hat, fuer den Arbeitgeber einsetzten MUSS.

Schon mal danke, Lutz

von anderer seite beleuchtet:
mein wissen aus der schule und von zu hause (computer)
nutze ich ja auch im beruf. wozu sollte man dafür extra
entschädigt werden.
es gibt übrigens AG die regelmaessig fortbildung VERLANGEN
und nix dafür zahlen oder freigeben. wenn dem in deinem
fall so ist, sei froh, das du einen job hast und den dir
auch noch sichern konntest…

shob

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Holla

mein wissen aus der schule und von zu hause (computer)
nutze ich ja auch im beruf. wozu sollte man dafür extra
entschädigt werden.

Hm, das sind aber Vorbedingungen, gelernt um diesen Job zu bekommen…

es gibt übrigens AG die regelmaessig fortbildung VERLANGEN
und nix dafür zahlen oder freigeben.

Echt? Ist mir noch nicht passiert und kenn ich auch in der Bekanntschaft nicht. Eine Bereitschaft zur Weiterbildung (durch den Arbeitgeber) wird oft in Arbeitsvertraegen festgeschrieben.
Und ehrlich gesagt, kann ich mir nicht vorstellen, das ein Arbeitgeber verlangen darf: „jetzt machen sie mal ne Weiterbildung zum Fachuebersetzer, dauert nebenbei 4 Jahre jeden Abend, jedes Wochenende und die 5000 DM Gebuehren zahlen sie selber“

wenn dem in deinem
fall so ist, sei froh, das du einen job hast und den dir
auch noch sichern konntest…

Aeh, ich hab mich vielleicht unklar ausgedrueckt, aber ich spreche keine weitere Fremdsprache und hab auch keinen Aerger mit meinem Chef.
Es soll ja wirklich noch Leute geben, die keinen Internetanschluss haben fuer die man hier stellvertretend fragt :smile:

Danke fuer deine Ueberlegungen, Lutz

DOCH!
Hi!

mein wissen aus der schule und von zu hause (computer)
nutze ich ja auch im beruf. wozu sollte man dafür extra
entschädigt werden.

Hm, das sind aber Vorbedingungen, gelernt um diesen Job zu
bekommen…

Bei mir kommen die Compi-Kentnisse eher aus der Motivation, mich selbst zu Hause mit diesem Zeug auseinandersetzen zu können. Mein Beruf war damals kein Grund, mich mit der Materie (wenn auch nur das Wichtigste) zu befassen.

Echt? Ist mir noch nicht passiert und kenn ich auch in der
Bekanntschaft nicht. Eine Bereitschaft zur Weiterbildung
(durch den Arbeitgeber) wird oft in Arbeitsvertraegen
festgeschrieben.
Und ehrlich gesagt, kann ich mir nicht vorstellen, das ein
Arbeitgeber verlangen darf: „jetzt machen sie mal ne
Weiterbildung zum Fachuebersetzer, dauert nebenbei 4 Jahre
jeden Abend, jedes Wochenende und die 5000 DM Gebuehren zahlen
sie selber“

Ein Beispiel: Der Freund meiner Schwägerin ist Landschaftsgärtner bei einer Stadtverwaltung. Er muss einen Führerschein der Klasse 2 (ich weiss nicht, wie das Teil in Euro heißt) auf eigene Kosten bis zum Jahresende 2001 nachweisen! Das sind auch mal eben zwischen 3000 und 7000 DM.

Gruß Guido

Hallo,

Welche Aufgaben muss man uebernehmen? Konkreter Fall:
Privat weitere Fremdsprachen gelernt und nun soll man diese
auch im Arbeitsleben benutzen. Z.B. Übersetzungen,
Kundenkontakt, usw. Die Art der Aufgabe ist nicht unbedingt
neu, gehoerte vorher auch schon dazu, aber eben fuer andere
Sprachen (engl.).

Prinzipiell gilt, dass der AG den AN auf jeden Arbeitsplatz innerhalb seiner Qualifikationsstufe versetzen kann. Die Versetzungen können dabei seitwärts oder aufwärts erfolgen, nicht aber ohne ausreichenden Grund abwärts. Man kann einen Verkäufer ohne Probleme in den Einkauf, nicht aber ins Lager versetzen.

Ein Grund fuer die Frage ist, dass eine hoeheres Gehalt
anscheinend nicht in Frage kommt, und es ausserdem beim
Erlernen der Sprache Aerger gab (versprochene Zuschuesse und
Bildungsurlaub nicht gewaehrt, Urlaub fuer Abschlusspruefung
nur mit Kampf erhalten).

Prinzipiell hast Du, ausser in Bayern, Baden-Würtemberg, Mecklenburg, Sachsen und Thüringen, einen Rechtsanspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub bei voller Lohnfortzahlung per anno. Teilw. ist damit die Bedingung verknüpft, dass es sich um staatlich anerkannte Fortbildung (z. B. IHK) handeln muss. Sowas wie automatisches höheres Gehalt bei Übernahme anderer Tätigkeiten gibt es nicht. Falls in der betreffenden Branche sowas wie ein Tarifvertrag existiert, kann man diesem entnehmen, welcher Eingruppierung die Stelle entspricht.

Nun sieht es der Arbeitnehmer nicht ein, dass er Faehigkeiten,
die er in seiner Freizeit und mit seinem Geld erworben hat,
fuer den Arbeitgeber einsetzten MUSS.

Prinzipiell schuldet der AN dem AG die vertraglich zugesicherte Arbeitsleistung - auch unter dem Gesichtspunkt der Versetzung.
Aufgrund des von Dir genannten Passus „auch andere Arbeiten“ im Arbeitsvertrag ist der Arbeitsvertrag für alle Tätigkeiten angenommen worden. Der AG kann hier sein Direktionsrecht ausüben. Nach §99 BetrVG hat der Betriebsrat hier ein Mitwirkungsrecht.In übrigen wäre ich als AN froh, ein job-enrichment zu erhalten, in dem ich meine erworbenen Kenntnisse weiter ausbauen kann und mir mittelfristig auch den Weg zu höheren Aufgaben (und damit auch besserem Gehalt) geöffnet wird. Hier Nein zu sagen bedeutet in den meisten Fällen einen negativen „Vermerk“ beim AG (nicht unbedingt in der Personalakte, mehr so in der persönlichen Datenbank vom Chef) und unter Garantie eine Behinderung der weiteren beruflichen Entwicklung.

Gruss
Peter