Hallo,
Welche Aufgaben muss man uebernehmen? Konkreter Fall:
Privat weitere Fremdsprachen gelernt und nun soll man diese
auch im Arbeitsleben benutzen. Z.B. Übersetzungen,
Kundenkontakt, usw. Die Art der Aufgabe ist nicht unbedingt
neu, gehoerte vorher auch schon dazu, aber eben fuer andere
Sprachen (engl.).
Prinzipiell gilt, dass der AG den AN auf jeden Arbeitsplatz innerhalb seiner Qualifikationsstufe versetzen kann. Die Versetzungen können dabei seitwärts oder aufwärts erfolgen, nicht aber ohne ausreichenden Grund abwärts. Man kann einen Verkäufer ohne Probleme in den Einkauf, nicht aber ins Lager versetzen.
Ein Grund fuer die Frage ist, dass eine hoeheres Gehalt
anscheinend nicht in Frage kommt, und es ausserdem beim
Erlernen der Sprache Aerger gab (versprochene Zuschuesse und
Bildungsurlaub nicht gewaehrt, Urlaub fuer Abschlusspruefung
nur mit Kampf erhalten).
Prinzipiell hast Du, ausser in Bayern, Baden-Würtemberg, Mecklenburg, Sachsen und Thüringen, einen Rechtsanspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub bei voller Lohnfortzahlung per anno. Teilw. ist damit die Bedingung verknüpft, dass es sich um staatlich anerkannte Fortbildung (z. B. IHK) handeln muss. Sowas wie automatisches höheres Gehalt bei Übernahme anderer Tätigkeiten gibt es nicht. Falls in der betreffenden Branche sowas wie ein Tarifvertrag existiert, kann man diesem entnehmen, welcher Eingruppierung die Stelle entspricht.
Nun sieht es der Arbeitnehmer nicht ein, dass er Faehigkeiten,
die er in seiner Freizeit und mit seinem Geld erworben hat,
fuer den Arbeitgeber einsetzten MUSS.
Prinzipiell schuldet der AN dem AG die vertraglich zugesicherte Arbeitsleistung - auch unter dem Gesichtspunkt der Versetzung.
Aufgrund des von Dir genannten Passus „auch andere Arbeiten“ im Arbeitsvertrag ist der Arbeitsvertrag für alle Tätigkeiten angenommen worden. Der AG kann hier sein Direktionsrecht ausüben. Nach §99 BetrVG hat der Betriebsrat hier ein Mitwirkungsrecht.In übrigen wäre ich als AN froh, ein job-enrichment zu erhalten, in dem ich meine erworbenen Kenntnisse weiter ausbauen kann und mir mittelfristig auch den Weg zu höheren Aufgaben (und damit auch besserem Gehalt) geöffnet wird. Hier Nein zu sagen bedeutet in den meisten Fällen einen negativen „Vermerk“ beim AG (nicht unbedingt in der Personalakte, mehr so in der persönlichen Datenbank vom Chef) und unter Garantie eine Behinderung der weiteren beruflichen Entwicklung.
Gruss
Peter