Bildrecht

Guten Tag allerseits,

ich hab mal eine Frage zu dem Bildrecht. Angenommen im Internet ist eine Grafik, die einen Sachverhalt erläutert. Wenn man diese Grafik nachstellt, teilweise leicht verändert, ist es dann dennoch Datenklau?

Wenn man die Grafik nachstellt, und die Quelle angibt, darf man das Bild dann verwenden?

grüße

Iris

Guten Tag auch,

Wenn man diese Grafik nachstellt, teilweise leicht verändert,
ist es dann dennoch Datenklau?

Es hängt von dem „leicht“ ab. Wenn sichtlich erkennbar ist, woher du die Graphik hast, könntest du Probleme bekommen. Es langt sicherlich nicht, ein oder zwei Striche etwas dünner zu machen und da ein Punkt dazusetzten. Bau sie lieber komplett nach - dann bist du auf der sicheren Seite.

Wenn man die Grafik nachstellt, und die Quelle angibt, darf
man das Bild dann verwenden?

Macht kein Unterschied.

Gruß
Falke

Hallo es kommt auch noch auf den Grund an, für den man die Grafik „Klaut“, ist es für eine Studienarbeit, oder ein Referatspaper, dann geht das auch so, in dem man einfach dazuschreibt wo man sie her hat.

Guckst du UHG § 51 Zitate (nur der Vollständigkeit wegen)
§ 52a öffentliche Zugänglichmachung für Wissenschaft und Forschung
§ 53 Verfielfältigung zum Privaten oder sonstigen GEbrauch (drunter fällt zB. das Kopienziehen von einzelnen Seiten von Lehrbüchern aus der Bib, damit man auf den Kopien mit bunten MArkern arbeiten kann und die Bücher geschont werden…)
Sieh hier vor allem auch unter Abs. (3) nach, nicht nur 3., dort finden sich Paper und Seminararbeiten (=Prüfungen), wobei es unter 1. nur um die Verteilung im engen Kreis der Seminarteinehmer geht. Darüberhianus ist es dann öffentlich und bedarf wieder einer GEnehmigung (zB. wenn eine Diss auf dem Bibserver online zugänglich wird, sollte man da vorher klären wie das ist und notfalls selbst nachzeichen)

und bei allem §63 Quellenangabe nicht vergessen
http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965.html#…
Gruß Susanne

Hallo Susanne,

vielen Dank für diese ausführliche Antwort. Es geht hier um eine Diplomarbeit, die eh einem unbegrenzten Sperrvermerk unterliegt. Wir haben da so einen tollen Leitfaden, der bei der Erstellung helfen soll. Er beschreibt ausführlich wie man mit Texten, Tabellen, Zitaten umgeht, Bilder waren nur leider nirgends erwähnt. Aber mit deiner Antwrot bin ich sehr zufrieden :wink:

Viele Grüße und danke nochmal

Iris

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Hallo!

Es geht hier um eine Diplomarbeit,
die eh einem unbegrenzten Sperrvermerk unterliegt.

Warum rückst du mit relevanten Informationen erst später raus? Geht es vielleicht auch noch um chinesisches Recht?

Gruß
Falke

Hallo Falke,

chinesisches Recht? hmm…
Ich hab leider nicht gedacht dass es so relevant ist.Sonst hätte ich das gleich erwähnt.
Sorry

Gruß

Iris

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Man muß sich vom Urheber eine Genehmigung einholen.

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