GEZ Befreiung

Wenn eine Person die Bedingungen für eine GEZ Befreiung erfüllt, muss die Befreiung dann erst beantragt werden oder kann diese Person die GEZ Zahlungen einstellen bzw. gar nicht erst bei der GEZ anmelden?

Die Gründe für eine Befreiung von der GEZ sind hier aufgeführt

http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/…

Wenn eine Person im Haushalt von der GEZ befreit ist, müssen die restlichen Personen m Haushalt dann auch keine GEZ zahlen?

Die Gründe für eine Befreiung von der GEZ sind hier aufgeführt

http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/…

Na, und was steht da gleich zu Anfang?

Ok verstanden man muss einen schriftlichen Atrag stellen.

Aber wie sieht das denn dann aus wenn eine Person im Haushalt lebt die befreit ist, müssen die anderen Personen dann auch noch Zahlen?

Ok verstanden man muss einen schriftlichen Atrag stellen.

Aber wie sieht das denn dann aus wenn eine Person im Haushalt
lebt die befreit ist, müssen die anderen Personen dann auch
noch Zahlen?

Hallo Bonnie-Parker,
dann noch einmal in Hochdeutsch für Dich:
„Voraussetzung für eine Befreiung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und … Befreit werden kann der Haushaltsvorstand oder dessen Ehegatte. Ein Haushaltsangehöriger kann nur für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte befreit werden.“

Wenn Du Dich bemühst, bekommst Du es selber raus. Evtl. helfen Dir diese Fragen!

Ist die befreite Person der Haushaltsvorstand oder dessen Ehegatte?
Hat die befreite Person ein eigenes Gerät?

Anstrengende Grüße Grisu

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