ich bin jetzt 15 jahre alt, mein freund ist 22.
ich weiss das es jetzt noch strafbar ist, wenn ich mit ihm schlafen würde, aber was ist wenn ich 16 bin. geht das dann??
können dann auch meine eltern nichts dagegen sagen??
ich bin jetzt 15 jahre alt, mein freund ist 22.
ich weiss das es jetzt noch strafbar ist, wenn ich mit ihm
schlafen würde, aber was ist wenn ich 16 bin. geht das dann??
können dann auch meine eltern nichts dagegen sagen??
Wir hatten ein gleiches Thema mal hier behandelt… ein Freund von mir wollte das auch wissen…
Das Ergebnis war, wenn ich mich recht entsinne…
Und zwar könnten deine Eltern, beide!!!, wenn sie den Umgang mit ihm nicht erwünschen… ihn beim Staatsanwalt anzeigen… und er würde dann drankommen…
Zumindest könnte man ihn belangen…
Gruß
Marco
Nicht strafbar und praktisch kaum untersagbar
ich bin jetzt 15 jahre alt, mein freund ist 22. Ich weiss das es jetzt noch strafbar ist, wenn ich mit ihm schlafen würde, aber was ist wenn ich 16 bin. geht das dann??
können dann auch meine eltern nichts dagegen sagen??
So eine ähnliche Frage gab es hier wirklich schon; ich beantwortete sie damals, habe mir aber dummerweise den Text nicht gespeichert, also noch mal:
a) Wenn eine 15jährige mit einem 22jährigen ins Bett geht (oder ein 15jähriger mit einer 22jährigen; wie herum, ist wurscht), dann macht sich der 15 Jahre alte Mensch überhaupt nicht und der 22jährige Mensch nur dann strafbar, § 174 StGB, wenn er Lehrer, Ausbilder, Betreuer, Arbeitgeber dgl. des 15jährigen Menschen ist.
Im übrigen ist FREIWILLIGER Sex für Menschen ab 14 straflos.
b) Die Eltern können „den Umgang des Kindes auch mit Wirkung für oder gegen Dritte bestimmen“, § 1632 II BGB. Dabei haben sie „die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewußten Handeln“ zu berücksichtigen, § 1626 II 1 BGB. Was praktisch heißt: GESCHLECHTLICHEN Umgang des 22jähringen Menschen mit dem 15jährigen Menschen können die Eltern des 15ers dem 22er untersagen (und dies auch gerichtlich durchsetzen), aber JEGLICHEN Umgang können sie nicht verbieten. Und wer will Beweis erheben darüber, war 15er und 22er in des letzteren Wohnung gemacht haben? Sagen beide, wir haben Halma gespielt, dann läuft der Unterlassungsanspruch der Eltern des 15er gegen den 22er ins Leere.
c) Summa: Was über 14jährige Personen miteinander im Bett veranstalten, geht die Polizei gar nichts und die Eltern unter 18jähriger Menschen kaum etwas an, solange die Veranstaltung seitens beider Beteiligter FREIWILLIG geschieht.
- Django -
So war´s…
hab es nur halbwahr wiedergegeben 
Marco