Scheidung Haus - kniffelig

Es könnte da vielleicht ein Ehepaar geben, Frau X und Herr Y…

Es war einmal… und was könnte danach kommen, wenn sie nicht glücklich bis an ihr Lebensende leben?

Es könnte sein, dass sie schon seit fast einem Jahr getrennt leben. Frau X wartet aber noch mit der Scheidung, weil das Finanzielle unklar ist.

Herr Y hat hat einen Job, sie ist arbeitssuchend. Nehmen wir mal an, sie haben 3 Kinder, von 4 bis 11.

Es könnte sein, dass sie sich zusammen ein Haus gekauft haben, allerdings hat sie nur beim Kredit unterschrieben und „aus Steuergründen“ ist er alleine als Besitzer im Grundbuch eingetragen. So was soll schon mal vorkommen. Frau X wohnt noch in einer Wohnung dieses Gebäudes und Herr Y möchte sie nicht aus dem Kredit rauslassen.

Es schaut so aus, dass dieses Haus dann doch verkauft werden soll - Herr Y möchte viel Geld dafür, am liebsten etwas „dran verdienen“ - aber mindestens den Kredit ablösen, also „nix drauflegen“. Das hält nicht nur Frau X für leicht unrealistisch.

Damit es nicht zu einfach wird, nehmen wir mal weiter an…

Frau Y könnte ja eine Wohnung besitzen (in einem anderen Ort), die gab es als Schenkung von der Mutter, Frau Z. Im Vertrag steht allerdings, dass diese das Vorkaufsrecht hat und die Wohnung nicht verkauft werden darf, sonst fällt sie ersatzlos wieder an die Mutter.

Die 700 Euro Miete von der Frau X-Wohnung bekommt Herr Y, er ist der offizielle Vermieter, das Geld ist für den Kredit.

Nehmen wir mal an, Frau X möchte schon lange ausziehen, hat aber nur das Kindergeld und bekommt 390 Euro Herr Y-Miete (bei dem Haus von Herrn Y sind noch 3 Mietwohnungen dabei, das ist das Geld von einer seiner Wohnungen).

Sie wird wohl immer knapp mit dem Geld ausgekommen sein, da Herr Y Versicherungen, Strom, Wasser etc. immer bezahlt hat. Das wäre ja gut und schön - aber angenommen, es wird ihm zu viel und er verlangt, dass sie immer mehr übernimmt.

Na, dass Frau Y sich darüber nicht freut, dass nehme ich doch mal an - und dass sie mit dem Geld ihrer Wohnung und dem Kindergeld halbwegs ein Einkommen hätte und endlich ausziehen könnte, ja das könnte doch sein.

Sie könnte ja auch noch mehr Gründe haben, auszuziehen, nicht nur, dass Herr Y in der Wohnung nebenan lebt. Ja, es könnte ja sein, dass die Wohnung ist nicht gedämmt ist, es im Winter unerträglich kalt ist, eine nasse Wand im Flur ist. Ein Kind könnte dazu noch Asthma bekommen haben und ins Wohnzimmer regnet es ab und zu rein. Wir nehmen mal an, der Vater zahlt keine Renovierung. Ja, so Leute soll es geben.

Dann wäre es wahrscheinlich so, dass sie nicht weiß, wie sie - ohne eigenes Einkommen - zu einer Wohnung kommt, zumal sie anscheinend keine staatliche Unterstützung bekommt (das möchte sie auch nicht, sie möchte auf eigenen Beinen stehen). Sie hat sich auch schon überlegt, sich ans Jugendamt zu wenden - Herr Y meinte dazu, das sei Erpressung.

Na, man könnte ihr wohl vorschlagen, dass sie in ihre eigene Wohnung zieht, „seine“ Mieter rauswirft. Das findet sie aber sicher nicht gut und ihre Kinder auch nicht, sie möchten in dem Ort bleiben, wo sie wohnen.

Na, und die Mutter von Frau X - Frau Z - besteht darauf, dass die Wohnung nicht verkauft werden darf, das Haus soll „zusammen“ sowie „in der Familie“ bleiben, sie hat wohl gedacht, es hilft zum Lebensunterhalt ihrer Tochter. Es gäbe höchstens noch den Bruder M von Frau X. Frau X hatte neulich die Idee, ihm die Wohnung zu schenken. Bruder = Familie und Frau Z hätte wohl nichts dagegen. Na, aber ob Bruder M mitmacht? Tja, und dann hätte Frau X auch nix davon… Es sei denn, M wollte die Wohnung kaufen… ja, von so was träumt sie wohl in ihren schlaflosen Nächten…

Und wie würde das überhaupt aussehen, die Wohnung vor der Scheidung „abzugeben“, zu verschenken oder zu verkaufen? Irgendwie wohl auch nicht so toll… zumal es ihre Wohnung und seine Mieter sind…

Wie wäre das nun bei einer Scheidung?

Mal zurück zum Gebäude von Herrn Y.

Es gäbe ja viele Möglichkeiten.

Das Haus könnte so verkauft werden, dass es etwa dem abzuzahlenden Kredit entspricht.

Wenn es mehr bringen sollte, wird es wohl bei Herrn Y angerechnet.

Ja - aber wenn es nun weniger ist? Könnte ja sein… Muss Frau X dann auch zahlen (wenn sie noch dort wohnt bzw. würde ein Auszug etwas ändern)? Was könnte so eine Frau, die ja kein Einkommen hat bezahlen müssen?

Was für Frau X sicher auch eine wichtige Frage wäre: was ist mit ihrer eigenen Wohnung?

Muss sie (da Zugewinn) ihre Wohnung verkaufen (geht ja nicht lt. Vertrag) bzw. ihn auszahlen?

Aber wenn das so wäre - wie soll sie das ohne Einkommen, Reserven und einem gewünschten Lottogewinn zahlen?

Na, das ist aber immer noch nicht kniffelig genug.

Wir nehmen jetzt einfach mal an, er verdient zwar gut, aber „nicht genug“, ja, das kann ja vorkommen. Er kann keinen vollen Unterhalt zahlen und vom Staat gibt es nix, was ihr hilft - da sie ja eine „reiche Hausbesitzerin“ ist. Und nach der Scheidung verdient er ja weniger, über 300 Euro im Monat. Da gibt es ja schöne Tabellen im Internet.

Naja, Frau Y könnte ja zwar nix größeres Bares (auf dem Sparbuch wären so 150 Euro) haben, aber immerhin eine Lebensversicherung. Ab und zu könnte sie ja bei ebay etwas verkaufen - aber sicher bringt das nicht mehr wie 50 Euro im Monat.

Tja, wenn sie nun eine Lebensversicherung hätte…

Die wird angerechnet bei der Scheidung… Wir nehmen mal an - damit es Frau Y nicht zu gut geht - dass es nicht zu viel ist, so 6.000 Euro.

Sie macht gerade eine Ausbildung, das kostet noch über 2 Jahre 111
Euro im Monat. Wahrscheinlich macht sie sich Sorgen, wie sie das weiter bezahlen soll, wenn sie nicht bald einen Job findet.

Kann sie die Lebensversicherung kündigen und damit die Ausbildung
schon mal ganz bezahlen? Weil: es ist ja nicht sicher, dass sie nach
der Scheidung noch zahlungsfähig ist…

Oder könnte sie da Ärger bekommen?

Sie könnte für das Geld auch nach einer Wohnung schauen, einer, in der sie und die Kinder sich wohl fühlen.

Was sagen hier die Experten dazu?

Tja, sollte es so einem Fall geben, wäre Frau X sicher nicht glücklich. Und sollte Herr Y dazu noch seit Monaten eine neue Freundin - nämlich Frau T - haben, na, das würde sie sicher nicht nur begeistern. Weil - ja, nehmen wir das an Herr Y trotzdem keine Scheidung will, er würde sicher sagen, es wäre doch finanziell für beide besser so…

Tja - was wäre wenn?

Ich bin sehr neugierig, was unser Recht zu so einem (un?)möglichen Fall sagen würde.

Wer muss was zahlen? Wie könnte das so geregelt werden, dass es für X und Y „glimpflich“ ausgeht?

Danke fürs Lesen und für eure Gedanken zu diesem Kuddelmuddel,
Claudia

kniffliger Text, einfache Antwort.
Hallo,

Wie könnte das so geregelt werden, dass es für X und Y „glimpflich“ ausgeht?

mit Hilfe eines Fachanwalts.

Gruß,

Malte

Tja, dann nimm mal an, dass Frau X ganze 2 Monate einen Job hatte und von dem Geld gleich bei einem Anwalt war. Der hat keine Idee und 200 Euro sind futsch. Schuldenberater haben auch nicht helfen können, ein Gespräch bei den Alleinerziehenden war zwar aufbauend - haben allerdings auch keine Lösung gebracht.

Und nu?

Claudia

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Hallo Claudia,
einen Fachanwalt (evtl. über die Anwaltskammer suchen), der sein Handwerk versteht und auf kniffliche Problemstellungen spezialisiert ist. Nicht vergessen: Eine gesunde Portion gegenseitigen Einvernehmens (also auf beiden Seiten Groll runterschlucken und auf BEIDEN SEITEN den Versuch einstellen, den jeweils anderen übervorteilen zu wollen).

MfG BM

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Ja, danke für die Antwort.

Reden wäre toll - Herr Y will bislang keine Scheidung, die wäre finanziell nicht machbar, sagt er immer nur.

Also sucht Frau X einen Job und betet, dass sie was findet und das „gemeinsame“ Haus gut verkauft wird, damit wenigstens das geregelt ist.

Das ist zur Zeit die einzige Idee von Frau X. Sie hat Sorge, dass das „ewig“ dauert, da sie sich in dieser Situation nicht gut fühlt (was reichlich untertrieben ist, der Arzt meinte schon es wäre Burn Out).

Öh - ist da ein Unterschied zwischen einem Anwalt und Fachanwalt?

Lustig, ich hab grad noch mal geschaut, ja, da stand „Rechtsanwälte zugleich Fachanwälte für Verkehrsrecht und Familienrecht“.

Also, die Frau X ist bei einem Fachanwalt!

Nein, da ist kein Geld für noch einen anderen Anwalt, trotz Rechtsschutzversicherung (die Eigenbeteiligung für Anwalt D. ist gezahlt).

Anwalt D gesagt,

  • Herr Y kann keinen vollen Unterhalt zahlen
  • aus dem Kredit kommt Frau X nicht raus, der wäre rechtens
  • es gibt (da Frau X eine Wohnung gehört) keine staatliche Unterstützung, also auch keine Prozesskostenbeihilfe etc.

Also, einfacher, ich bin ja froh, wenn ein bisschen Licht reinkommt. Vergessen wir mal Haus Y.

Es könnte einen Fall geben…

Es gibt ein Ehepaar, er Job, sie nicht. Keine großartigen finanziellen Mittel auf beiden Seiten. Sie hat eine Wohnung in der Ehe geschenkt bekommen.

Sie möchte die Scheidung.

Was ist mit Ihrer Wohnung?

Wir nehmen an, sie ist vermietet. Bislang hat der Mann das Geld erhalten.

Wie ist das nach der Scheidung?

Erhält die Frau die Miete?

Muss die Miete geteilt werden?

Die Wohnung kann nicht verkauft werden - muss die Frau den Mann auszahlen, auch wenn ihr keine Bank der Welt einen Kredit gibt?

Oder zahlt er einfach nix an Unterhalt und gut?

Könnte Frau X ein Schreiben aufsetzen lassen, dass beide gegenseitig auf Zahlungen verzichten? Ob das schlau wäre, sei mal dahingestellt…

Ich hoffe, das war jetzt einfacher… *seufz*

Danke für eure Hilfe,

Claudia

hi,

schenkungen und erbschaften während der ehe gehen in das anfangsvermögen der betreffenden person ein. sprich die wohnung gehört frau x und ist kein während der ehe erzielter zugewinn

http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/s…

deswegen hab ich auch meine wohnung noch :o)

tiger

Danke! *freu*
He, tiger!

Boa, danke. Das hat mir echt schon mal sehr weitergeholfen!

Der Link ist klasse und sogar von mir zu verstehen (ich bekomme sonst bei Paragraphen ect. gerne Gehirnerweichung *g*)

Also, echt eine Sorge weniger!

Meine Wohnung und gut. Fühlt sich gut an. :smile:

Claudia (die sich ein wenig wundert, warum das der tolle Fachanwalt nicht gesagt hat)

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