Fitnessstudio-Vertrag (Hohe Kosten)

Von: , Frage gestellt am Fr, 18. Jul 2008
Hallo Liebe Leute,

Frage:

Person X hat einen Fitnessstudio Vertrag abgeschlossen ,mit der Option Testmonat.

So Person X hat gekündigt und jetzt muss dieser 90 Euro bezahlen ,weil eben eine Serviceleistung fällig gewesen ist die aber die Krankenkasse übernimmt.

AGBs wurde der Person X nicht ausgehändigt und das Problem ist Person X noch nicht mal 2 Wochen da. Also eigentlich hat doch Person X das Recht in den 2 Wochen einen Widerruf zu machen oder?

Liebe Grüße

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach 16 Minuten 0 hilfreich
    Re: Fitnessstudio-Vertrag (Hohe Kosten)
    Hallo! AGBs wurde der Person X nicht ausgehändigt und das Problem ist
    Person X noch nicht mal 2 Wochen da. Also eigentlich hat doch
    Person X das Recht in den 2 Wochen einen Widerruf zu machen
    oder?
    Oder. Dass es ein generelles 2-wöchiges Widerrufsrecht gäbe, ist eine wohl nicht ausrottbare Legende.

    Gruß M.
    • Antwort von nach 40 Minuten 1 hilfreich
      Re^2: Fitnessstudio-Vertrag (Hohe Kosten)
      also gibt es ein Widerrufsrecht generell auf alles Verträge?

      Es geht hier um die Gebühren ,ca 70 Euro Serviceleistung und den Beitrag für den ganzen Monat. Trotz Kündigung?

      Was kann den hier Person X tun? um nur den Beitrag für die Mitgliedschaft zu bezahlen?
      • Antwort von nach 58 Minuten 0 hilfreich
        Re^3: Fitnessstudio-Vertrag (Hohe Kosten)
        Hi, also gibt es ein Widerrufsrecht generell auf alles Verträge?
        Nein, nein und nochmals nein! Generell sind Verträge einzuhalten.

        Ulrich (IANAL)
        • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
          Re^4: Fitnessstudio-Vertrag (Hohe Kosten)
          schon klar das man Verträge einhalten muss. Aber nicht immer passt alles oder?

          Also die Antwort ist immer noch unklar. Das würde Person X auch nicht weiterhelfen.

          Was ist mit dem Probe Monat? Welche Kosten muss Person X zahlen?
          • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
            Re^5: Fitnessstudio-Vertrag (Hohe Kosten)
            Ok, dann sage ich es dir noch mal:

            Es gibt kein grundsätzliches Recht, von einem Vertrag zurückzutreten, auch nicht in den ersten beiden Wochen. Somit dürfte hier die gesamte Vertragslaufzeit einzuhalten sein, folglich sind dafür auch alle Beiträge zu entrichten.

            Levay
            • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
              Re^6: Fitnessstudio-Vertrag (Hohe Kosten)
              Selbst wenn man eine Option auf den Probemonat hat? Und in diesen Zeitraum kündigt? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
            • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
              Re^7: Fitnessstudio-Vertrag (Hohe Kosten)
              Selbst wenn man eine Option auf den Probemonat hat? Und in
              diesen Zeitraum kündigt?
              Hallo!
              Ein Probemonat ist doch nicht gleichbedeutend mit Gratismonat.... Das heißt nur, dass man einen Monat testen, und wenn es dann einem nicht mehr gefällt, kündigen kann. In Anspruch genommene Leistung muss dann auch gezahlt werden. Ob man nach 2 Wochen schon die Lust verliert, braucht das Studio nicht zu interessieren... Vertrag ist Vertrag...

              Grüße
              Deli
          • Antwort von (abgemeldet) nach einer Stunde 0 hilfreich
            Re^5: Fitnessstudio-Vertrag (Hohe Kosten)
            Hallo! Was ist mit dem Probe Monat? Welche Kosten muss Person X
            zahlen?
            Wenn wirksam zum Ende des Monats gekündigt wurde, dann muss X für den einen Monat auch zahlen. Ob die 70 Euro für den reinen Kündigungsvorgang (so hab ich das verstanden) wirksamer Bestandteil des Vertrages sind - keine Ahnung. Wenn du nicht korrekt darüber informiert wurdest, sicherlich nicht.

            Gruß M.
  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Fitnessstudio-Vertrag (Hohe Kosten)
    Hi, AGBs wurde der Person X nicht ausgehändigt ...
    Wenn das Studio keine hat, kann sie die nicht aushändigen. Oder anders: es gibt keine Pflicht zu AGB. Es geht auch ohne.


    Also eigentlich hat doch
    Person X das Recht in den 2 Wochen einen Widerruf zu machen
    Nein.

    Ulrich
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