Mal angenommen ein Jugendlicher A hat ohne vorherige Absprache mit dessen Vater B eine Lehre begonnen, die monatlich zusätzlich Schulgeld in Höhe von 200 Euro kostet.
A verlangt nun von B per Klage Unterhalt in Höhe von 550 Euro, obwohl A weiss, das B weiteren, sogar minderjährigen Kindern zu Unterhalt verpflichtet ist und weiss, dass die Kindesmutter C von A keinerlei Einkommen hat, da diese seit 20 Jahren von Sozialhilfe lebt.
Bisher zahlte B an A regelmäßig Unterhalt in Höhe von 300 Euro, obwohl A 13 Monate keinerlei Ausbildung nachging.
B brachte vor Gericht vor, dass A unredlich gehandelt hat und seine Unterhaltsbedürftigkeit mutwillig herbei geführt hat.
B brachte weiter vor Gericht vor, dass auch der Kindesmutter C eine Pflicht obliegt, A zu unterstützen und ihr deshalb ein fiktives Einkommen anzurechnen sei.
Das Gericht erkannte jedoch nur eine Pflicht zur weiteren Zahlung des Unterhaltes bei B, etwaige erzielbare Einkommen bei C sah das Gericht nicht.
Frage1: Kennt jemand ein Urteil, bei dem auch der Kindesmutter C ein fiktives Einkommen angerechnet worden ist und welches Aktenzeichen hat dieses? Und kennt jemand ein Urteil bei dem A der Unterhalt aus o.g. Gründen versagt worden ist, da er unredlich gegenüber B gehandelt hat?
Frage2:
Darf zur gleichen Sache, wenn die Unterhaltsangelegenheit bereits am Amtsgericht anhängig ist, das für A zuständige Arbeitsamt gleichzeitig gegen B einen Anspruch anmelden, weil der Unterhaltsanspruch von A angeblich auf das Arbeitsamt übergegangen sei?
Darf das Arbeitsamt Einkommensauskünfte von B verlangen?