Urheberrechtsverletzung von eigenem Bild?

Hallöchen zusammen!

Mal angenommen man malt den Hasen von Dürer ab und schafft das dann auch recht gut. Und nun will man zeigen dass man sowas auch kann und stell es ins Netz und schreib seinen Namen drunter. Kann man dann verklagt werden??? Weil eigentlich IST man ja derjenige der es gemalt hat und man erkennt zum Original auch die Unterschiede. Aber andererseits ist es ja auch eine Kopie; Wenn auch keine genaue.

Grüßlies

Hallöchen,

wenn mich nicht alles täuscht, ist Dürer schon länger als 70 Jahre tot, also dürfte es mit dem Urheberrecht eigentlich keine Probleme geben.
Wie das mit der Vererbung des Urheberrechts aussieht, weiß ich aber leider nicht.

LG,
Markus

Es wird vererbt

Wie das mit der Vererbung des Urheberrechts aussieht, weiß ich
aber leider nicht.

… und die Erben können eben diese 70 Jahre nach dem Ableben des Autors nutzen.

Gruß

Stefan

Hallo,
keine Probleme. Abmalen geht immer.

Grüßele
Richard

Das ist ja interessant. Sieh mal einer, das wusste ich noch gar nicht! Ich hätte eher gedacht, dass Abmalen eine klasische Form von Kopieren ist und darum eine supertolle Urheberrechtsverletzung.

Da Dürer nun aber schon seit 1528 tot ist, kommt es darauf in der Tat nicht mehr an. Seine Werke genießen keinen urheberrechtlichen Schutz mehr.

Levay

Das ist ja interessant.

Interessant ist vor allem §24 UrhG und

man erkennt zum Original auch die Unterschiede.

Richard

Kein Problem, Dürer ist nicht mehr geschützt.

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