ich habe eine, für euch sicherlich, einfache Frage. Ist es möglich, dass NICHT-amerikanische Firmen vor einem US Gericht verklagt werden (zivilrechtlich)?
Meiner Meinung nach können alle Firmen mit Geschäftstätigkeit in den USA auch dort verklagt werden. Allerdings „wo steht das“? Müsste so etwas nicht in den FRCP stehen? Mir geht es nur darum, ob Zivilprozesse mit ausländischen Parteien in den USA verhandelt werden können, ohne Berücksichtigung des verhandelten Sachrechts.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir einen Ansatz geben könntet wo ich die Regelung im Gesetzestext finden kann.
meinem bescheidenen Kenntnisstand nach kann jeder jeden in USA verklagen.
Das ist bemerkenswert, denn A, wohnhaft in B (aber nicht USA) kann C, wohnhaft in D (aber nicht USA) verklagen und zwar auf alles, was ihm (also A) einfällt.
Es ist ausschliesslich Entscheidung des angerufenen Gerichtes, ob es die Klage zulässt. Gelegentlich kommt es zu absurden aber zugelassenen Klagen.
Ist es
möglich, dass NICHT-amerikanische Firmen vor einem US Gericht
verklagt werden (zivilrechtlich)?
Ja (ob die Klage zum Erfolg führt, steht allerdings auf einem anderen Blatt); die meisten Klagen stützen sich auf den RICO-Act, der schon für allerlei blödsinnige Verfahren herhalten mußte. Hier ein Beispiel: http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/der-mafia-jok….
BTW: wenn dich das Thema interessiert, empfehle ich die Lektüre von „Der US-amerikanische RICO- Act und deutsche Unternehmen.“ (ISBN 978-3800511969 Buch anschauen).