Hallo,
ich diskutiere mit meiner Bekannten über eine Situation, die ich in einer Zeitschrift gelesen habe.
Vielleicht kann hier jemand etwas dazu sagen.
Situation:
Ein Paar hatte zusammen in einer Wohnung gelebt, jedoch nicht verheiratet. Der Mietvertrag lief auf beide sowie Telefon, Strom, ein Kredit …
Das Paar hat sich voneinander getrennt und nun stehen noch die letzten zwei Telefonrechnungen, Abschlussrechnung für Strom, die letzte Rate des Kredites und die Nebenkostenabrechnung offen.
Da alle Verträge von beiden unterschrieben wurden, sind auch beide gegenüber den Gläubigern haftbar.
Eine Person (A) ist arbeitslos und verweigert jegliche Zahlungen. Nun mahnen die Gläubiger die andere Person (B) zur Zahlung der kompletten Forderungsbeträge. Person B ist erwerbstätig. Zwischen beiden Personen gibt es nur eine mündliche Vereinbarung zur hälftigen Zahlung der Kosten.
Person B ist nun gezwungen die gesamten Forderungen zu begleichen, es wurde aber empfohlen den Anteil von Person A bei dieser über eine Mahnung/Zwangsvollstreckung des Amtsgerichts einzufordern.
Welche Optionen hat Person B sonst noch?
Wie ist der Ablauf eines Mahn-/Zwangsvollstreckungbescheids und wie wird dabei differenziert?
Was muß Person B nachweisen, damit beim Amtsgericht ein Bescheid erwirkt werden kann?
Gruß,
chrisd