Hallo,
ich hab mal ´ne allgemeine Frage: kann jemand Fremdes mit einer Kopie des Ausweises eines anderen einen Vertrag abschliessen? Ist dieser dann rechtskräftig, wenn der Ausweisbesitzer nichts von dieser Person wusste, ihr keine Kopie überlassen hat und auch keine Vollmacht geschrieben hat?
Danke im voraus.
Jessica
sorry, ich muss nochmal blöd nachfragen: d.h. die Firma, bei der der Vertrag dann abgeschlossen wurde von fremder Hand kann KEINE Ansprüche stellen?
Kann die geleimte Person Anzeige gegen unbekannt stellen oder irgendetwas rechtlich unternehmen? V.a. wenn die Firma den Vertrag nicht enfach so zurücknehmen will?
Danke
Jessica
.
d.h. die Firma, bei
der der Vertrag dann abgeschlossen wurde von fremder Hand kann
KEINE Ansprüche stellen?
Jedenfalls nicht gegen denjenigen, der im Personalausweis steht und von allem nichts wusste. Ich denke, das ist alles, was du dazu wissen willst. Ansprüche gegen den Betrüger stehen auf einem ganz anderen Blatt.
Kann die geleimte Person Anzeige gegen unbekannt stellen
Natürlich.
oder
irgendetwas rechtlich unternehmen? V.a. wenn die Firma den
Vertrag nicht enfach so zurücknehmen will?
Wir befinden uns hier in der ja nicht so seltenen Situationen, dass jemand Ansprüche erhebt, die ihm nicht zustehen. Wie man damit umgeht, ist ein bisschen Geschmacksfrage und eine Sache des Einzelfalls. In der Regel sollte man gar nichts tun, bis man Post vom Gericht bekommt (dann muss man aktiv werden). Also: Schreiben von Inkassounternehmen, Anwälten usw. können getrost ignoriert werden.
Es besteht die Möglichkeit, selbst Klage zu erheben (sog. negative Feststellungsklage). Damit kommt es dann aber zu einem Rechtsstreit, den die andere Seite in letzter Konsequenz vielleicht nicht durchgezogen hätte.
Übrigens: Die Firma muss den Vertrag nicht „zurücknehmen“, denn er besteht ja gar nicht.
Levay
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danke für die schnelle und kompetente Hilfe 
Steht das auch irgendwo, d.h. gibt es einen Paragraphen, worauf man sich stützen kann?
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danke für die schnelle und kompetente Hilfe 
Steht das auch irgendwo, d.h. gibt es einen Paragraphen,
worauf man sich stützen kann?
Einen Paragrafen, aus dem sich das so in aller Klarheit ergibt, gibt es nicht, nein.
Levay
schade…
Trotzdem nochmal vielen Dank für die Hilfe.
Jessica
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Jessica,
so einfach dürfte es nicht sein…
Wenn ein Dritter eine Personalausweiskopie vorlegt,könnte sich der
Empfänger auf eine Vollmacht berufen…schließlich
gibt ja niemand so ungefragt eine Kopie seines Personalausweises heraus.
*seufz*
Eine Stellvertretung kommt nur in Betracht, wenn Vertretungsmacht vorliegt, vorliegend also eine Vollmacht. Eine Vollmacht wurde aber nicht erteilt!
Bleiben Anscheinsvollmachten, dazu müsste dem potentiell Vertretenen aber ein Vorwurf zu machen sein. Davon kann hier nicht im Mindesten die Rede sein; dies auch dann nicht, wenn er die Kopie - was ja schon nicht der Fall ist - selbst herausgegeben haben würde.
Levay
Hallo,
doch…da nach § 167 BGB Vollmachten formfrei (außer bei bestimmten Rechtsgeschäften wie Grundstückskauf zum B.) erteilt werden können,kann man diese auch gegenüber dem Dritten wiederrufen…
Hallo
*seufz*
ja, bei solchen Praktiken, die heute anscheinend üblich sind (eine Servicekraft der Firma sagte, dass manche Kollegen „in betrügerischer Absicht handeln“, das sei bekannt" kann man nur noch den Kopf schütteln…
Eine Stellvertretung kommt nur in Betracht, wenn
Vertretungsmacht vorliegt, vorliegend also eine Vollmacht.
Eine Vollmacht wurde aber nicht erteilt!
das stimmt. Denn sonst würde es ja bedeuten, wenn man seinen Ausweis verliert, dann kann jeder einen Vertrag für mich abschliessen?! Oh Schreck! Denn im Gegensatz zu Kreditkarte u.ä. kann man sowas ja nicht sperren lassen!
Bleiben Anscheinsvollmachten, dazu müsste dem potentiell
Vertretenen aber ein Vorwurf zu machen sein. Davon kann hier
nicht im Mindesten die Rede sein; dies auch dann nicht, wenn
er die Kopie - was ja schon nicht der Fall ist - selbst
herausgegeben haben würde.
Nur wie kann man das beweisen, dass man NIEMALS eine Kopie seines Ausweisses herausgegeben hat? Z.B. beim Einwohnermeldeamt kopieren die den auch (wenn man eine Zweitwohnung anmeldet z.B.) oder wenn man in einer Firma arbeitet, bei der man Auslandaufenthalte hat gibt man auch eine Kopie an den AG (für ein Visum).
Wer ist in dem Falle in der Beweispflicht? Der Geschädigte oder doch die Firma, bei der der Vertrag auf diese betrügerische Weise zustande kam?
Levay
Grüße
Jessica
Hallo
Wer ist in dem Falle in der Beweispflicht? Der Geschädigte
oder doch die Firma, bei der der Vertrag auf diese
betrügerische Weise zustande kam?
Natürlich derjenige, welcher sich mit seinen Forderungen auf den vermeintlich gültigen Vertrag beruft.
Kater
Da es vorliegend keine Vollmacht gibt, kommt es weder auf § 167 noch auf § 168 an.
Levay
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kann jemand Fremdes mit
einer Kopie des Ausweises eines anderen einen Vertrag
abschliessen? Ist dieser dann rechtskräftig, wenn der
Ausweisbesitzer nichts von dieser Person wusste, ihr keine
Kopie überlassen hat und auch keine Vollmacht geschrieben hat?
Hallo, Jessica,
ist Dir der „Fremde“ überhaupt nicht bekannt?
Wie kommt er dann in den Besitz einer Ausweiskopie von Dir?
Wie hast Du denn den „Fremden“ identifiziert, da doch alles zu Deinen Lasten wegen Deiner Ausweiskopie geht.
Kommt mir alles etwas komisch vor.
Gruß:
Manni
Hallo, Jessica,
ist Dir der „Fremde“ überhaupt nicht bekannt?
Nein, ich habe nur durch unzählige Telefonate und Briefe mit der Firma überhaupt erst erfahren, dass jemand anderes diese ominösen Verträge unterschrieben hat. Im Endeffekt kam ich nur drauf, weil die Firma Foderungen stellte für Verträge, die ich nie abgeschlossen hatte. Und irgendwann kam die Firma eben dann mit dem Namen einer mir völlig fremden Person und meinte, dass dieser eine Ausweiskopie vorgelegt hätte.
Wie kommt er dann in den Besitz einer Ausweiskopie von Dir?
Wie hast Du denn den „Fremden“ identifiziert, da doch alles zu
Deinen Lasten wegen Deiner Ausweiskopie geht.
Keine Ahnung! Wenn ich das wüsste, wäre ich wesentlich schlauer. Die Ausweispapiere sind nie verloren gegangen und Kopien gingen nur zweimal raus: das Einwohnermeldeamt hat beim Anmelden eines Zweitwohnsitzes eine gemacht und der AG hat zu Zwecken eines Visums für einen Auslandsaufenthalt einen gebraucht. MEHR NICHT!
Deswegen aber auch meine spätere Frage: wenn man seinen Ausweis mal verloren hat, kann dann jeder Verträge für mich abschliessen ohne Vollmacht, denn im Gegensatz zu Kredikarte u.ä. kann ich sowas ja nicht „sperren“ lassen.
Kommt mir alles etwas komisch vor.
Glaub mir, MIR AUCH! Nur das Lachen ist mir schon vergangen.
Gruß:
Manni
Gruß
Jessica
Glaub mir, MIR AUCH! Nur das Lachen ist mir schon vergangen.
Hallo, Jessica,
Danke für die Erläuterung.
Gruß:
Manni