Falsche Rechnung- zu wenig gezahlt-> Nachforder

Hallo,

hätte gerne einmal gewusst, wie es prinzipiell aussieht wenn eine falsche Rechnung gestellt wird. Sprich es gibt einen Kaufvertrag über 10 000€.
Hierfür wurden 2 000€ angezahlt.
Bei der ersten Teillieferung wurden 1 000€ gezahlt, bei der zweiten und abschließenden Lieferung 5 000€. Diese Zahlungen standen so auf den Rechnungen, die zwischen den Vertragspartnern, bei Lieferung ausgetauscht wurden.

Die Differenz von 2 000€ zwischen den Kaufvertragspreis und dem durch die Rechnungen tatsächlichen Preis liegen darin begründet, das der Verkäufer die Anzahlung zwei mal angerechnet hat. Es handelt sich also nicht um die Schuld des Käufers.

Der verkäufer bemerkt seinen Fehler natürlich und möchte das Geld nun vom Käufer haben.

Ist das so korrekt oder hat der Verkäufer keine Ansprüche mehr, da er ja alle Teile bezahlt bekommen hat(steht ja so auf den Rechnungn)

Vielen Dank für Anregungen wie man einen solchen Fall angehen kann.

Grüße

Es gibt Fragen, über die ich mich aufrichtig wundere. Diese gehört dazu. Sagt dir denn nicht schon das gesunde Rechtsempfinden, dass der Kaufpreis vollständig bezahlen muss? Warum um alles in der Welt sollte jemand nur deshalb aus seiner Pflicht entlassen werden, weil der Verkäufer einen Fehler bei der Rechnungsstellung begangen hat - den der Käufer auch noch selbst hätte bemerken müssen?!

§ 362 Abs. 1 BGB sagt, dass ein Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.

Leistung geschuldet: 10.000

Leistung erbracht: 8.000

Bewirkt also nur in Höhe von 8.000

Bleiben übrig: 2.000

Levay

´Hi und danke erstmal für den schnellen Tipp.

Es geht nicht um muss/muss nicht sondern wie muss es korrekt in diesem fall dann laufen?denn es gibt ja so gesehen keine offene Rechnung mehr. Sprich auf welcher Grundlage wird hier gezahlt?

Muss erneut eine Rechnung gestellt werden?

Besten Gruß

Muss erneut eine Rechnung gestellt werden?

Ja, wo ist denn das Problem ?

Muss erneut eine Rechnung gestellt werden?

Ja, wo ist denn das Problem ?

Das keine Rechnung sondern eine Mahnung raus gegangen ist an den Kunden

Dann fix bezahlen.

Aber um auf deine Frage zu kommen:

Rechtsgrundlage der Kaufpreisforderung ist nicht die Rechnung, sondern der Kaufvertrag.

Levay

Rechtsgrundlage der Kaufpreisforderung ist nicht die Rechnung,
sondern der Kaufvertrag.

Levay

OK das war quasi die AW die ich brauchte!!

Allerdings hat die Person zunächst einmaleine Rechnung gefordert-sie muss ja wissen was gebucht werden soll.

Dann fix bezahlen.

Ja alles richtig aber als Kunde will ich schon zuerst eine (korrekte) Rechnung,
Es gehts halt nicht einfach so ohne Buchhaltung.
Normalerweise geht halt eine Mahnung auch nur wegen einer Saldendifferenz raus.
Entweder die neue Ersatzrechnung ist eben nicht „angekommen“ oder wurde eben nicht erstellt!
Beides ist natürlich zur berichtigen.

Einfach zu bezahlen und hoffen dann noch irgendwie vielleicht eine Rechnung zu bekommen würde ich auch nicht, es sei den ich habe mich selbst im Verdacht die Rechnung verschlampt zu haben.

OL

Es geht doch gar nicht darum, ob die Mahnung als solche berechtigt ist oder nicht; das spielt doch sowieso keine Rolle. Der restliche Kaufpreis muss bezahlt werden. Punktum.

Levay

Aber um auf deine Frage zu kommen:
Rechtsgrundlage der Kaufpreisforderung ist nicht die Rechnung,
sondern der Kaufvertrag.

Rechtsgrundlage für eine Mahnung dürfte aber die Rechnung sein, nicht der Vertrag. Manche müssen Buch führen und Steuern zahlen. Wenn ich nur Rechnung über 8.000 EUR bekomme, dann zahle ich nicht freiwillig 10.000 EUR. Vielleicht gewährt mir der Verkäufer einen Sondernachlass auf den vertraglich vereinbarten Preis.

Gruß
Der Franke

Rechtsgrundlage für eine Mahnung dürfte aber die Rechnung
sein

Nein. Eine Mahnung bedarf überhaupt keiner Rechtsgrundlage. Sie ist kein Anspruch, sondern - wenn überhaupt - eine Anspruchsvoraussetzung. Im Übrigen kann man in mannigfaltigen Fällen auch mahnen, in denen eine Rechnung per se nicht in Betracht kommt. Wenn ich von dir meine Sache zurückfordere, welche ich dir geliehen habe, und du dem nicht nachkommst, und ich dich nun noch einmal auffordere, die Leistung (Rückgabe) zu erbringen, ist das eine Mahnung (genau genommen ist schon die erste Aufforderung eine Mahnung, aber das darzustellen, ist mir jetzt zu kompliziert).

Manche müssen Buch führen und Steuern
zahlen. Wenn ich nur Rechnung über 8.000 EUR bekomme, dann
zahle ich nicht freiwillig 10.000 EUR.

Das ist ja alles gut und schön. Aber hier ging es doch nur um die Frage, ob der Betrag überhaupt noch bezahlt werden muss. Und ja, hallo, das muss er!

Levay

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Das ist ja alles gut und schön. Aber hier ging es doch nur um
die Frage, ob der Betrag überhaupt noch bezahlt werden muss.
Und ja, hallo, das muss er!

Sicher, aber in diesem Fall sind wir uns doch auch darin einig (wegen der vorausgegangenen Rechnungen): Eine Rechnung über den Restbetrag sollte schon vorhanden sein. In unserem Unternehmen erfolgt zumindest keine Zahlung ohne Rechnung :smile:, und Mahnungen erhalten wir ohne Rechnung auch nicht.

Gruß
Der Franke