ein paar ganz dumme fragen (ja, es gibt dumme fragen!)
aber ich weiß es wirklich nicht.
1.) ich möchte gern wissen, wie es ist, wenn ein häftling, der noch einige jahre abzusitzen hat, ins rentenalter kommt.
bekommt er die rente ausgezahlt?
oder oder irgendwo auf ein konto?
wie wird das gehandhabt?
2.) was ist, wenn ein solcher häftling pflegebedürftig wird? oder eben einfach nur alt und klapprig?
dabei sei vorausgesetzt, dass der häftling eine schwere straftat begangen hat.
gibt es da bestimmte einrichtungen? oder verfahrensweisen?
vielen dank, aber genau das will ich nicht. ich möchte es aus
der praxis wissen.
viele grüße
ann
Hallo Ann,
wenn ein Inhaftierter nicht haftfähig ist, was dann wohl vorliegt, erfolgt ein Aufschub bzw. Aussetzung der Maßnahme, bis die Haftfähigkeit wieder hergestellt wird. Da das in deinem Fall wohl nicht zu erwarten ist, kommt der Verurteilte sicher nicht mehr in den Genuss des normalen Vollzuges, sondern fallabhängig in ein Haftkrankenhaus oder in die Freiheit einer Pflegeeinrichtung.
opas in haft (justizvollzugsbeamte: bitte lesen!)
hallo herr meyer,
aber wo hört „einfach nur alt“ auf und wo beginnt „nicht mehr haftfähig“?
gibt es da feste kriterien? ist das ermessenssache? von wem?
wie sieht das in der praxis aus?