Hallo,
angenommen, ein Ehepaar möchte sich für den Fall der Fälle absichern und macht sich Gedanken um eine Vorsorge- und Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung.
Das Ehepaar würde sich ja wahrscheinlich gegenseitig bevollmächtigen, aber nachdem beide doch schon teilweise heftig kränkeln, soll das Kind der beiden ebenfalls vom Vater und Mutter bevollmächtigt werden.
Wenn nun ein Ehepartner in die Lage kommt, nicht mehr selbst entscheiden zu können, wären dann Kind und der andere Ehegatte mit den gleichen Rechten/Pflichten gleichzeitig bevollmächtigt? Oder geht erstmal der andere Ehepartner vor? Wenn nicht, was würde passieren, wenn der eine Bevollmächtigte Ja und der andere Nein sagt, zu was auch immer?
Was wäre denn sonst noch zu beachten bei solchen Verfügungen/Vollmachten?
Gibt es DIE richtige/unanfechtbare/beste/umfassendste/einzig wahre Verfügung/Vollmacht?
Wenn nun ein Ehepartner in die Lage kommt, nicht mehr selbst
entscheiden zu können, wären dann Kind und der andere Ehegatte
mit den gleichen Rechten/Pflichten gleichzeitig
bevollmächtigt? Oder geht erstmal der andere Ehepartner vor?
Wenn nicht, was würde passieren, wenn der eine Bevollmächtigte
Ja und der andere Nein sagt, zu was auch immer?
Man kann und sollte die Reihenfolge festlegen.
Was wäre denn sonst noch zu beachten bei solchen
Verfügungen/Vollmachten?
Dass sie gültig ist und im Fall der Fälle auch gefunden wird. Ich würde das ganze notariell beglaubigen lassen und hinterlegen.
Gibt es DIE richtige/unanfechtbare/beste/umfassendste/einzig
wahre Verfügung/Vollmacht?
Beispiele der einzelnen Sozialinstitutionen, RK, Caritas etc., Beispiele aus dem Netz, Beratung durch einen Rechtsanwalt/Notar.
ich halte nicht viel von den ganzen Vorlagen, die oft irgendwelche weltanschaulichen Wahrheiten verkaufen, und nicht viel mit der individuellen Lebenssituation der Verwender zu tun haben. Da es auf exakte juristische Formulierungen ankommt, würde ich auf jeden Fall einen spezialisierten Anwaltskollegen oder Notar empfehlen. Der klärt dann auch über eine Rangfolge der Bevollmächtigten oder eine gemeinsame Bevollmäcjtigung auf, und erklärt, dass eine gemeinsame Bevollmächtigung von zwei Personen schon mathematisch Blödsinn ist. Denn wenn beide sich einig sind, brauche ich auch nur einen, wenn beide sich uneinig sind, erreiche ich damit den Stillstand der Rechtspflege. Es gibt aber mehrere Ansätze diesem Problem aus dem Weg zu gehen.
Hallo zusammen und vielen Dank für Eure Antworten.
@Wiz: Kannst Du mir so eine ganz grobe Auskunft geben, in welchem Kostenrahmen sich so ein Fall beim ReA/Notar bewegen würde? Also eher 200, 500 oder 1000?