Frage zur BRAGO

Hallo,
betrifft die Verjährung von Forderungen gemäß BRAGO (im Juli 2004 durch das RVG ersetzt). Ich meine, 2 Jahre. Die derzeit gültige Regelung von 3 Jahren für Verjährung (BGB?) gab es vor Juli 2004 m.W. noch nicht.
In der BRAGO selbst finde ich keine Regelung zur Verjährung. Welche Verjährungsfrist war seinerzeit gültig?

Danke im Voraus und Gruß
Der Franke

Huhu!

Die derzeit
gültige Regelung von 3 Jahren für Verjährung (BGB?) gab es vor
Juli 2004 m.W. noch nicht.

Doch, die gibt es seit 1. Januar 2002.

Hallo,
erstmal Danke und …

Die derzeit
gültige Regelung von 3 Jahren für Verjährung (BGB?) gab es vor
Juli 2004 m.W. noch nicht.

Doch, die gibt es seit 1. Januar 2002.

War diese Regelung auch für Honorar-Forderungen gemäß BRAGO gültig?
Angeblich seien es hier nur 2 Jahre gewesen.

Gruß
Der Franke

Hallo,

War diese Regelung auch für Honorar-Forderungen gemäß BRAGO
gültig?
Angeblich seien es hier nur 2 Jahre gewesen.

die Verjährung war vor der Schuldrechtsreform (vor 2002) in § 196 I Nr. 15 BGB geregelt und betrug 2 Jahre. Seit 2002 beträgt sie 3 Jahre.

Viele Grüße
EK