Hallo,
betrifft die Verjährung von Forderungen gemäß BRAGO (im Juli 2004 durch das RVG ersetzt). Ich meine, 2 Jahre. Die derzeit gültige Regelung von 3 Jahren für Verjährung (BGB?) gab es vor Juli 2004 m.W. noch nicht.
In der BRAGO selbst finde ich keine Regelung zur Verjährung. Welche Verjährungsfrist war seinerzeit gültig?