Nehmen wir mal an, ein Arbeitnehmer soll nach Feierabend einen sehr teuren Ring(sagen wir mal 75.000,-€) vom Geschäft mitnehmen und beim Boss zu Hause abliefern.
Wie sieht es in so einem Fall mit der Haftung aus, angenommen der AN sei als kaufm. Angestellter beschäftigt und müsste erst zu Fuß zum Bahnhof und dann mit dem Zug weiter?
Nehmen wir mal an, ein Arbeitnehmer soll nach Feierabend einen
sehr teuren Ring(sagen wir mal 75.000,-€) vom Geschäft
mitnehmen und beim Boss zu Hause abliefern.
Wie sieht es in so einem Fall mit der Haftung aus, angenommen
der AN sei als kaufm. Angestellter beschäftigt und müsste erst
zu Fuß zum Bahnhof und dann mit dem Zug weiter?
Worauf sollte der AN achten?
Der AN sollte sich vom AG so einen Koffer geben lassen, wie ihn die Geldabholer benutzen, mit diesem angeketten Griff. Damit dürfte der Ring sicher zu transportieren sein:wink:
dann sich noch vom AG schriftlich geben lassen, dass er für evtl. körperliche Schäden aufkommt, sollte wider erwarten sich doch jemand den Koffer samt Besitzer aneignen wollen. Das müsste reichen.
Du kennst das ja: Was schief gehen kann, geht schief. Andere haben auch schon ihre Taschen oder Koffer voll mit Geld auf dem Autodach liegen lassen und sind dann losgefahren…man macht sich halt Gedanken, da es einem ja doch mulmig werden kann, mit so einem Wert in der Tasche…
Worauf sollte der AN achten?
Dass er den Ring nicht verliert.
Das hätte ich nicht erwartet:smile:))
Die Frage zielte ehr darauf ab, ob er sich in irgendeiner Form absichern kann, sollte etwas unvorhergesehenes passieren(jetzt mal weg vom Überfall oder Raub, normalerweise weiß ja keiner was von dem Transport).
Schöne Grüsse
Mikel
Du kennst das ja: Was schief gehen kann, geht schief. Andere
haben auch schon ihre Taschen oder Koffer voll mit Geld auf
dem Autodach liegen lassen und sind dann losgefahren…man
Dafür muß man dann natürlich aufkommen, denn das ist mehr als grobe Fahrlässigkeit.
macht sich halt Gedanken, da es einem ja doch mulmig werden
kann, mit so einem Wert in der Tasche…
Kann ich verstehen.
Dass er den Ring nicht verliert.
Das hätte ich nicht erwartet:smile:))
Aufs Autodach sollte er ihn auch nicht legen )
Die Frage zielte ehr darauf ab, ob er sich in irgendeiner Form
absichern kann,
Indem er sorgfältig mit dem Ring umgeht, deswegen auch mein Hinweis mit dem verlieren.
dann stelle ich noch mal eine andere Frage: kann der AN solch
einen Transport ruhigen Gewissens ablehnen?
Das kann man, es ist nur die Frage wie das der AG auffaßt. Wenn es als eine Arbeitsverweigerung erscheint, könnte der AN Problem bekommen.
Oder muß er sich der Anordnung beugen, und so etwas teures
transportieren?
Normalerweise sind AN weisungsgebunden. Es stellt sich die Frage, was für eine Firma das ist. Wenn der Transport des Ringes etwas mit der Geschäftstätigkeit zu tun hat, muß der AN die Anweisung wohl befolgen, ist der Ring Privateigentum des AG und dieser z.B. Metzger, sollte eine Weigerung arbeitsrechtlich folgenlos bleiben.