Pflichtteil niedrig halten
Von: , Frage gestellt am So, 17. Dez 2000
Im August diesen Jahres ist mein verwittweter Vater gestorben. In seinem Testament hat er nur meine Schwester und mich bedacht. Ein weiterer Sohn hat sich 1992 per vorliegendem Brief von der Familie "verabschieded" und erklärt, dass er seinen eigenen Weg ginge und wir unseren gehen sollen -> seitdem besteht kein Kontakt mehr. Folge war, dass die Pflege meines Vaters und meiner Mutter meiner Schwester und mir überlassen blieben.
Jetzt ist ein Brief seines Anwalts eingegangen, indem er eine Aufstellung des vererbten Vermögens inkl. der Zuwendungen der letzten 10 Jahre binnen 14 Tagen verlangt; sonst droht er mit Klage.
Es ergeben sich folgende Fragen:
- ist die Frist von 14 Tagen zulässig?
- was passiert bei Überschreitung der Frist?
- wie wird das Vermögen angegeben, z.B. wie wird der Wert eines Hauses / Grundstücks ermittelt; wie kann der Bruder die Angaben meiner Schwester und von mir überprüfen?
- kann der Brief, indem sich der Bruder von der Familie lossagt, seinen Pflichtteil mindern?
Wer kann dazu was sagen bzw. sinnvolle Links angeben?
Vielen Dank,
Gerd
