Im August diesen Jahres ist mein verwittweter Vater gestorben. In seinem Testament hat er nur meine Schwester und mich bedacht. Ein weiterer Sohn hat sich 1992 per vorliegendem Brief von der Familie „verabschieded“ und erklärt, dass er seinen eigenen Weg ginge und wir unseren gehen sollen -> seitdem besteht kein Kontakt mehr. Folge war, dass die Pflege meines Vaters und meiner Mutter meiner Schwester und mir überlassen blieben.
Jetzt ist ein Brief seines Anwalts eingegangen, indem er eine Aufstellung des vererbten Vermögens inkl. der Zuwendungen der letzten 10 Jahre binnen 14 Tagen verlangt; sonst droht er mit Klage.
Es ergeben sich folgende Fragen:
ist die Frist von 14 Tagen zulässig?
was passiert bei Überschreitung der Frist?
wie wird das Vermögen angegeben, z.B. wie wird der Wert eines Hauses / Grundstücks ermittelt; wie kann der Bruder die Angaben meiner Schwester und von mir überprüfen?
kann der Brief, indem sich der Bruder von der Familie lossagt, seinen Pflichtteil mindern?
Wer kann dazu was sagen bzw. sinnvolle Links angeben?
kann der Brief, indem sich der Bruder von der Familie
lossagt, seinen Pflichtteil mindern?
Nein, der Pflichtteil steht Deinem Bruder zu. Es gibt Ausnahmen bei ganz schwerwiegendem Fehlverhalten, z.B. Mordversuch am Vater. Dieses Beispiel wähle ich, um aufzuzeigen, wie extrem das Vorkommnis gewesen sein muß. Ein Zerwürfnis oder ein wie auch immer gearteter mißliebiger Lebenswandel reichen nicht, um den Pflichtteil zu verweigern.
Mit dieser Gewißheit und dem Einschalten eines Anwalts durch den Bruder werdet Ihr Euch nach aller Wahrscheinlichkeit durch Verkürzung oder Vorenthaltung von Vermögenswerten gerichtliche Auseinandersetzungen einhandeln, die nur zu verlieren sind und Kosten verursachen. Das Gleiche gilt für Vermögenswerte, die innerhalb der letzten 10 Jahre an Euch gegangen sind. Bei Immobilien und Zahlungen, die über Bankkonten gelaufen sind, ist der Nachweis i.d.R. kein Problem.
leider hat der wolfgang umfassend recht :o( aber ein ganz kleiner tipp: du schreibst, daß ihr (du und deine schwester) euch um die pflege gekümmert habt, auch wenn es makaber klingt, rechnet mal aus, welche „Kosten“ da entstanden sind, die könnt ihr unter Umständen vom Erbe abziehen. Bitte bedenkt auch, daß der Pflichtteilsanspruch ein reiner Geldanspruch ist, er also ausgezahlt werden muß, so daß ihr entsprechend „reserven“ kalkulieren solltet.
Ansonsten hast du mein mitgefühl
Gruß
Daniel Scholdei