Dürfen Werke eines Kreativen, die im Angestelltenverhältnis entstanden sind, als persönliche Referenzen (nicht: kommerzielle Verwertung!) genutzt werden?
Beispiel 1:
Ein Modedesigner hat im Angestelltenverhältnis eine Kollektion entworfen und möchte Bilder dieser Arbeiten als Referenzen auf seiner persönlichen Homepage nutzen.
Beispiel 2:
Ein Fotograf möchte Bilder, die im Angestelltenverhältnis entstanden sind, in sein persönliches Portfolio aufnehmen.
Beispiel 1 und Beispiel 2 sollen sich in sofern unterscheiden, als dass es sich bei Bsp. 1 lediglich um Abbildungen des ‚Produkts‘ handelt, während es sich bei Bsp. um das Produkt selbst handelt.
Dürfen Werke eines Kreativen, die im Angestelltenverhältnis
entstanden sind, als persönliche Referenzen (nicht:
Ich denke, dass auch in diesem Fall die Genehmigung des
Rechteinhabers, also des AG, notwendig ist.
Ich habe leider einen vergleichbaren Fall bisher nicht gefunden.
Zum Thema Urheberrecht wird allerdings immer wieder darauf verwiesen, dass das Urheberrecht selbst, nicht übertragbar ist, sondern stets lediglich das Nutzungsrecht übertragen wird.
Das Nutzungsrecht wird allerdings in der Regel widerum an den Kunden weiter gegeben.
Eigentlich klar, dass der Angestellte wohl (auch nicht ganz zu Unrecht) das schwächste Glied in der Kette ist, aber er alleine ist doch der eigentliche Urheber, oder nicht?!
Eigentlich klar, dass der Angestellte wohl (auch nicht ganz zu
Unrecht) das schwächste Glied in der Kette ist, aber er
alleine ist doch der eigentliche Urheber, oder nicht?!
Aber dafür bekommt er ein festes Gehalt. Eine Leistung möchte der AG dafür schon sehen.
wie kommst Du darauf, dass die Rechte beim AG liegen?
Ich vermute, dass ein AG sich arbeitsvertraglich die Rechte an der von ihm bezahlten Arbeit sichert. Ähnlich ist es auch bei Patenten, die von Privatfirmen angemeldet werden. Da treten die Erfinder die Rechte auch gegen eine pauschale Vergütung an den AG ab (zumindest war das in den Firmen so, wo ich gearbeitet habe).
wie kommst Du darauf, dass die Rechte beim AG liegen?
Ich vermute, dass …
Hmm. Einige tun es, viele nicht. Aber aus deiner Vermutung zu schließen, dass dem so ist, finde ich grenzwertig. Vermittelt es doch den Eindruck, als wenn dies grundsätzlich so wäre. Das ist aber nicht der Fall.
Ich kann mir keine Firma vorstellen, die nicht das, was der Angestellte in ihrem Auftrag für die Firma erzeugt, auch verwerten will. Dazu hat sie ihn doch schließlich eingestellt. Wo hast Du die Erfahrung gemacht, dass die Angestellten die Erzeugnisse privat verkaufen dürfen?
Gruß
loderunner (ianal)
Ich kann mir keine Firma vorstellen, die nicht das, was der
Angestellte in ihrem Auftrag für die Firma erzeugt, auch
verwerten will. Dazu hat sie ihn doch schließlich eingestellt.
Sicher. Aber in vielen Arbeitsverträgen wird diese Frage schlichtweg nicht oder falsch geregelt. Wenn dazu etwas im Vertrag steht, heißt es oft, dass die Urheberrechte an den AG übergehen. Soetwas sieht das deutsche Recht aber nicht vor. Lediglich die Nutzungs- und Verwertungsrechte sind übertragbar.
Wo hast Du die Erfahrung gemacht, dass die Angestellten die
Erzeugnisse privat verkaufen dürfen?
Immer dann, wenn es nicht im Vertrag steht. Dann hat der Urheber, wie gesetzlich geregelt, die alleinigen Rechte an den Werken.
Dürfen Werke eines Kreativen, die im Angestelltenverhältnis
entstanden sind, als persönliche Referenzen (nicht:
kommerzielle Verwertung!) genutzt werden?
grundsätzlich ja. Wenn allerdings im Arbeitsvertrag etwas anderes geregelt wird, nicht, bzw. erst nach Genehmigung.