stellen wir uns mal vor frau a war mit herrn b zusammen und sie haben ein kind. frau a beantragt beim jugendamt unterhalt für das kind. herr b gibt aber an als selbständiger kein geld oder zu wenig zu verdienen. ein unterhaltsbeschluss wird vor dem gericht erwirkt und herr b erhebt keinen einspruch. dann klagt er sein kind an, dass er keinen unterhalt wegen mittellosigkeit zahlen könne und das kind solle sämtliche verfahrenskosten tragen.
Kann das sein? welche chancen hat herr b damit durchzukommen. sollte sich frau a einen anwalt nehmen? was sollte frau a unbedingt beachten?
danke
klagt er sein kind an, dass er keinen unterhalt wegen
mittellosigkeit zahlen könne und das kind solle sämtliche
verfahrenskosten tragen.
Das hat ihm wohl sein Rechtsanwalt geraten.
Kann das sein?
Ja.
welche chancen hat herr b damit durchzukommen.
Schwer zu sagen, ich glaube ganz geringe. Arbeitnehmern die den unterhalt nicht zahlen können mutet man zu einen Zweitjob anzunehmen. Daher vermute ich, dass sich ein Selbstständiger nicht ao einfach aus der Affäre ziehen kann.
sollte sich frau a einen anwalt nehmen?
Auf jeden Fall.
was sollte frau a unbedingt beachten?
Das es ein Fachanwalt für Familienrecht ist.