Gerichtsvollzieher - Schweigepflicht?

Hallo,

unterliegen Gerichtsvollzieher eigentlich auch einer Art Schweigepflicht oder können die jedem - auch ohne vollstreckbaren Titel - Auskunft erteilen?

Beispiel: Jemand ruft bei einem GV an und fragt, ob der Schuldner xy Hartz IV bekommt. Darf der GV, wenn es ihm bekannt ist, die Frage beantworten, obwohl der vermeintliche Gläubiger gar keinen Titel gegen den Schuldner hat?

Viele Grüße

Kurz: nix Titel - nix Auskunft. :wink: (owT)
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