Schadensersatz von Paketdienstleister (GLS)

Man hatte einen Boiler von einem Privatmann über das Internet gekauft. Das Problem war die Entfernung zwischen den Parteien. Einer schlug die GLS als Spediteur vor. Es war eine einzige Katastrophe. Das Paket wurde von einem Nachbarn so um ca. 12 Uhr entgegengenommen. Von außen war keinerlei Beschädigung zu erkennen. Lediglich am oberen Ende war Paketfolie herumgewickelt worden. Der Käufer öffnete das Paket am Abend und sah zu seinem Entsetzen, dass die Emaillierung abgeplatzt und eine enorme Delle vorhanden waren. Er rief den Verkäufer an, und dieser versicherte ihm, dass der Boiler tadellos war. Auch habe man ihm im Paketshop die ordnungsgemäße Verpackung zugesichert. Der Käufer glaubte ihm, zumal auch im Paket selbst die Splitter und auf der Innenseite des Kartons der Abdruck der Delle ersichtlich waren.
Sofort reklamierte der Käufer an diesem Abend per Email an die GLS. Von dort kam die Antwort: der Käufer – der die schadhafte Ware hatte – könne gar nicht reklamieren. Also musste er den Verkäufer bitten, sich um den Schaden zu kümmern und Ihm die Sachbearbeiternummer und die Vollmacht zu übertragen. Der Käufer schickte eine Email mit Bildern an die Niederlassung in Nürnberg und wartete. Nach einer Woche ohne irgendeine Reaktion seitens der GLS rief er dort an. Der Sachbearbeiter war nie am Arbeitsplatz. Als er ihn erreichte, sagte dieser habe keine Email erhalten. Also hatte man wohl die Email mit dem konkreten Betreff „ Paketnr. XY Schadensmeldung“ einfach verschlampt. Nachdem der Käufer dem Sachbearbeiter an seine Adresse die Mail mit Bildern zukommen ließ, kam angeblich ein Brief an ihn, dass es zu keinem Schadensersatz komme. Der Brief kam nie. Ohne seine Rückfrage hätte er keinen Widerspruch einlegen können. Ihm wurde erneut der Schadensersatz von lächerlichen 100 € verwehrt – und das bei einer Versicherung von 750€!!! Die Begründung war, er hätte eine Beschädigung von außen sehen und sofort reklamieren müssen. Das war aufgrund der plötzlich nur an der betroffenen Stelle umwickelten Packfolie ja unmöglich…Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Welche Möglichkeiten hat der Käufer? Die Ware ist unnutzlos geworden.

Ich kann dir für das Problem nur einen Teil beantworten:
Die Nachbarschaft darf, aus Schaden lernt man, für mich keine Pakete mehr annehmen.

Hallo,

leider kann ich auch nicht wirklich hilfreiches dazu beitragen außer:

dass die Emaillierung abgeplatzt und eine enorme Delle vorhanden :waren.

Die Ware ist unnutzlos geworden.

Ich bezweifle einfach Mal, dass ein Boiler funktionsunfähig ist, wenn er eine Delle und abgeplatzes Emaille hat. Was aber nicht bedeuten soll, dass man sich mit sowas abfinden sollte.

Ich wollte nur anmerken, dass mir „Die Ware ist unnutzlos geworden.“ übertreiben erscheint.

Agnes

Moin,

so wie sich der Sachverhalt hier darstellt hat der Verkäufer also das Paket nicht selbst verpackt, sondern es dem Paketshop überlassen. Für die ordnungsgemässe Verpackung haftet üblicherweise der Versender.
Aufgrund des Schadens war die Verpackung aber scheinbar ungenügend.
Der Verkäufer müsste sich jetzt an den Paketshop wenden um den Schaden, den er dem Käufer durch die mangelhafte Verpackung entstehen liess und für den er haftbar ist, ersetzen zu lassen.

Gruss Jakob