Familienstand - Pflichtangabe?

Hallo,

häufig muss man seinen Familienstand angeben.

Ich fand zwar entsprechende Gesetze zum Personenstand ( PStG, PStV), scheiterte dann aber an der Fülle der §§, alle danach abzusuchen, ob irgendwo eine Verpflichtung festgeschrieben ist.

Wann und wo ist man verpflichtet, den Familienstand anzugeben, und wo ist das geregelt? Vielleicht weiß das ja jemand von euch. Die Suchmaschine spuckt auch nichts aus.

Agnes

Moin, Agnes,

Wann und wo ist man verpflichtet, den Familienstand anzugeben

vermutlich überall da, wo der Familienstand die Höhe von Zahlungen, Unterstützungen, Sozialleistungen, … beeinflusst.

und wo ist das geregelt?

Das weiß ich leider nicht, wahrscheinlich versteckt in den Bestimmungen, die regeln, welche Ämter welche Daten erheben dürfen.

Für Klarheit (und oft genug dumme Gesichter) sorgt zuverlässig die Frage: „Wozu müssen Sie das wissen?“

Gruß Ralf

Hallo wer beim Standesamt sein Aufgebot bestellt, sollte möglichst noch ledig sein :wink:
aber den/die Zukünftige Gatte/in im Schlepp haben
Gruß Susanne

Huhu,

Das weiß ich leider nicht, wahrscheinlich versteckt in den
Bestimmungen, die regeln, welche Ämter welche Daten erheben
dürfen.

vermutlich. Und da wird es dann eine Suche im Heuhaufen :frowning:

Für Klarheit (und oft genug dumme Gesichter) sorgt zuverlässig
die Frage: „Wozu müssen Sie das wissen?“

*gg*

Agnes

Hallo,

Hallo wer beim Standesamt sein Aufgebot bestellt, sollte
möglichst noch ledig sein :wink:

*gg* oder geschieden, oder verwitwet :stuck_out_tongue:

Agnes