Hallo
Ab wann spricht man von Insolvenzbetrug? Ist es richtig, dass man dann davon spricht, wenn jemand (Firma und/oder Privat) Insolvent ist und erneut Schulden macht. Richtig?
2 Beispiele:
- Firma (GmbH) X mit Inhaber Y für www.XX.de geht insolvenz und hat bei einem Dienstleister Schulden, die angemeldet werden.
Neue Firma Y (GmbH) mit Inhaber Y für die selbe Seite hat bei selben Dienstleister Schulden.
Ist hier bereits der „Tatbestand“ erfüllt?
- Privatperson geht mit Enzelfirma „hops“ und meldet Insolvenz an. Forderung von einem Dienstleister wird angemeldet.
Kurze Zeit später macht diese Person mit Hilfe einer Ldt. (er ist hier als Kommanditist gemeldet) erneut beim selben Dienstleister einen Vertrag und hat auch aus diesem Vertrag Schulden.
Wie sieht es hier aus?
Kennt jemand eine Seite, wo man darüber genaueres lesen kann?
Danke und Grüße
TheBlueSin
Ab wann spricht man von Insolvenzbetrug?
Es handelt sich um keinen Fachterminus, aber Insolvenzbetrug ist wohl, wenn bei einem Betrug der Irrtum über die Zahlungsfähigkeit des Täters mit dessen Insolvenz einhergeht. Im Grunde also keine Besonderheit, ein ganz normaler Betrug.
Ist es richtig, dass
man dann davon spricht, wenn jemand (Firma und/oder Privat)
Insolvent ist und erneut Schulden macht. Richtig?
Nein, Schulden darf jeder machen. Ich habe Schulden, sobald ich einen Kaufvertrag über eine Zeitschrift abschließe und zwar bis zur Bezahlung. Wenn man aber einen Vertrag abschließt, sagt man damit aus, dass man bereit und imstande ist, die Verpflichtungen zu erfüllen. Insolvenz bedeutet ja nicht, dass derjenige kein Geld mehr hat. Aber aus der Insolvenz ergibt sich, dass der Insolvente eben nur noch wenig Geld für sich hat. Es kommt darauf an, ob er imstande ist, daraus seine neuen Schulden zu begleichen. Mit anderen Worten: Wenn der Insolvente nun zur Bank geht und einen Kreditvertrag mit monalterlicher Rückzahlung von 2.000 Euro abschließt, ja, dann trifft dein Beispiel zu.
- Firma (GmbH) X mit Inhaber Y für www.XX.de geht insolvenz
und hat bei einem Dienstleister Schulden, die angemeldet
werden.
Neue Firma Y (GmbH) mit Inhaber Y für die selbe Seite hat bei
selben Dienstleister Schulden.
Die GmbH ist doch insolvent, nicht der Y. Und auch die neuen Schulden macht doch die GmbH, nicht der Y.
Ist hier bereits der „Tatbestand“ erfüllt?
M. E. nicht.
- Privatperson geht mit Enzelfirma „hops“ und meldet
Insolvenz an. Forderung von einem Dienstleister wird
angemeldet.
Kurze Zeit später macht diese Person mit Hilfe einer Ldt. (er
ist hier als Kommanditist gemeldet) erneut beim selben
Dienstleister einen Vertrag und hat auch aus diesem Vertrag
Schulden.
Als Kommanditist? Ich glaube, den Fall musst doch noch etwas genauer erläutern.
Levay
Hallo
Dank Dir. Schulden kann man schnell machen. Ich hab den Fall in der Straßenbahn heute gehört. Da ging es darum, dass der Betreiber einer Internetseite mit seiner GmbH Insolvent ging und Schulden bei einem Dienstleister hat.
2 Jahre später ist die selbe Internetseite aber mit einer anderen GmbH mit relativ hohen Schulden wieder beim Dienstleister aufgefallen.
Beim anderen Fall gings darum, dass ein Betreiber einer Seite beim Dienstleister pleite ging, insolvenz anmelde und mit einer Limited beim selben Dienstleister mit einer anderen Seite ebenfalls pleite ist.
Ab wann ist es dann Betrug? Wenn man bereits Insolvent ist und erneut Schulden macht?
Grüße
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