Hallo!
Ich habe mal drei Fragen zu Mahnbescheiden. Folgender Fall:
Ein Kunde bekommt ein Inkassoschreiben eines Anwalts, hat aber niemals eine Rechnung erhalten. Er kann den Anwalt bzw. den Gläubiger nicht erreichen, diese reagieren nicht auf seine schriftlichen Anfragen nach der Rechnung bzw. Begründung der Forderung (z.B. Urlaub, krank). Schließlich erhält Kunde offiziellen Mahnbescheid eines Amtsgerichts, und er muss entweder Widerspruch einlegen (zusätzliche Kosten drohen) oder zahlen.
a) Haben Anwalt und Gläubiger dann noch eine Chance, ihre Forderungen durchzusetzen, auch wenn sie ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen sind? (Angenommen, die ursprüngliche Forderung liegt unter 30 €, mit Mahnkosten dann z.B. bei ca. 100€)?
b) Wenn der Schuldner widerspricht, muss er dann im Zweifel trotzdem noch die Verfahrenskosten tragen, obwohl er mehrfach versucht hat, Kontakt aufzunehmen und auf seiner Seite keine Schuld für die Verzögerung liegt?
c) Wann erfolgt für den Kunden ein Eintrag in eine Schuldnerliste?
Ich freue mich schon auf die Antworten! 
Viele Grüße, der 0815Endverbraucher