Mahnbescheid gültig, wenn Anspruch nicht belegt?

Hallo!

Ich habe mal drei Fragen zu Mahnbescheiden. Folgender Fall:

Ein Kunde bekommt ein Inkassoschreiben eines Anwalts, hat aber niemals eine Rechnung erhalten. Er kann den Anwalt bzw. den Gläubiger nicht erreichen, diese reagieren nicht auf seine schriftlichen Anfragen nach der Rechnung bzw. Begründung der Forderung (z.B. Urlaub, krank). Schließlich erhält Kunde offiziellen Mahnbescheid eines Amtsgerichts, und er muss entweder Widerspruch einlegen (zusätzliche Kosten drohen) oder zahlen.

a) Haben Anwalt und Gläubiger dann noch eine Chance, ihre Forderungen durchzusetzen, auch wenn sie ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen sind? (Angenommen, die ursprüngliche Forderung liegt unter 30 €, mit Mahnkosten dann z.B. bei ca. 100€)?

b) Wenn der Schuldner widerspricht, muss er dann im Zweifel trotzdem noch die Verfahrenskosten tragen, obwohl er mehrfach versucht hat, Kontakt aufzunehmen und auf seiner Seite keine Schuld für die Verzögerung liegt?

c) Wann erfolgt für den Kunden ein Eintrag in eine Schuldnerliste?

Ich freue mich schon auf die Antworten! :smile:

Viele Grüße, der 0815Endverbraucher

Ein Kunde bekommt ein Inkassoschreiben eines Anwalts, hat aber
niemals eine Rechnung erhalten. Er kann den Anwalt bzw. den
Gläubiger nicht erreichen, diese reagieren nicht auf seine
schriftlichen Anfragen nach der Rechnung bzw. Begründung der
Forderung (z.B. Urlaub, krank).

Ein Anwaltsschreiben, aus dem der Grund der Forderung nicht hervorgeht? Das ist unüblich - und darum auch ziemlich verdächtig.

Schließlich erhält Kunde
offiziellen Mahnbescheid eines Amtsgerichts, und er muss
entweder Widerspruch einlegen (zusätzliche Kosten drohen) oder
zahlen.

Sollte er, ja.

a) Haben Anwalt und Gläubiger dann noch eine Chance, ihre
Forderungen durchzusetzen, auch wenn sie ihrer
Auskunftspflicht nicht nachgekommen sind? (Angenommen, die
ursprüngliche Forderung liegt unter 30 €, mit Mahnkosten dann
z.B. bei ca. 100€)?

Welcher Auskunftspflicht? Es gibt keine allgemeine Auskunftspflicht über den Grund einer Forderung. Der potenzielle Schuldner muss letztlich auch von allein wissen, ob dem Antragsteller nun etwas schuldet oder nicht. Wenn ja, sollte er zahlen, wenn nein, sollte er nicht zahlen.

b) Wenn der Schuldner widerspricht, muss er dann im Zweifel
trotzdem noch die Verfahrenskosten tragen, obwohl er mehrfach
versucht hat, Kontakt aufzunehmen und auf seiner Seite keine
Schuld für die Verzögerung liegt?

Wenn er Widerspruch einlegt, kommt es (wahrscheinlich) zu einer Gerichtsverhandlung. Die Kosten trägt der Verlierer, Ausnahme: Er hat zur Erhebung der Klage keinen Anlass gegeben.

c) Wann erfolgt für den Kunden ein Eintrag in eine
Schuldnerliste?

Was ist denn nun wieder eine Schuldnerliste?

Levay

Hallo Levay,

das sind Listen, die einige IHKn anbieten und bekannte Schuldner auflisten.

Inzw. kann man ja glücklicherweise in vielen Amtsgerichten online durch Namenseingabe abrufen, ob jemand Insolventantrag gestellt hat. Früher kannte ich das nur über den Bundesanzeiger.

http://www.weingarten.ihk.de/index.jsp?go=%2FIT_%26_…
http://cms.ihk-trier.de/ihk-trier/Integrale?SID=CRAW…

Agnes

Hallo!

Ich habe mal drei Fragen zu Mahnbescheiden. Folgender Fall:

Ein Kunde bekommt ein Inkassoschreiben eines Anwalts, hat aber
niemals eine Rechnung erhalten. Er kann den Anwalt bzw. den
Gläubiger nicht erreichen, diese reagieren nicht auf seine
schriftlichen Anfragen nach der Rechnung bzw. Begründung der
Forderung (z.B. Urlaub, krank). Schließlich erhält Kunde
offiziellen Mahnbescheid eines Amtsgerichts, und er muss
entweder Widerspruch einlegen (zusätzliche Kosten drohen) oder
zahlen.

a) Haben Anwalt und Gläubiger dann noch eine Chance, ihre
Forderungen durchzusetzen, auch wenn sie ihrer
Auskunftspflicht nicht nachgekommen sind? (Angenommen, die
ursprüngliche Forderung liegt unter 30 €, mit Mahnkosten dann
z.B. bei ca. 100€)?

  1. Welches Anwaltsschreiben ? (Zugang bestreiten ist was schönes)
  2. Nutze die Macht. Anwälte müssen sich legitimieren, was nur mittels Orginalvollmacht geht. Keine Aktivlegitimation = keine Mahnung
  3. Wie der Kollege schon bemerkte keine Rechnung = welche Forderung

b) Wenn der Schuldner widerspricht, muss er dann im Zweifel
trotzdem noch die Verfahrenskosten tragen, obwohl er mehrfach
versucht hat, Kontakt aufzunehmen und auf seiner Seite keine
Schuld für die Verzögerung liegt?

Ausgehend davon, dass die Rechnungshöhe wirklich unbekannt ist und der Gläubiger sich tot stellt.
Es heißt Rechtsstreit, ergo muss etwas streitig sein. Fordert der Schuldner den Gläubiger auf seine Forderungen zu nennen und dieser tut das nicht und strengt stattdessen einen Prozess an so ist die Klage schon nicht schlüssig, da garkein Streit besteht.

c) Wann erfolgt für den Kunden ein Eintrag in eine
Schuldnerliste?

Externe ? (Schufa, Creditreform). Das sind Vertragspartner des Unternehmens also nicht mehr als Datenbanken. Meldet nun der Gläubiger, der Mitglied ist einen Anspruch der nicht besteht bekommt er nicht nur Probleme mit der Schufa sondern auch mit dem Staatsanwalt (Veleumdung, Kreditgefährdung usw.). Also immer drohen und zwar auch der Datenbank, die machen dann schon Druck.

Ich freue mich schon auf die Antworten! :smile:

Viele Grüße, der 0815Endverbraucher

Hallo,

  1. Welches Anwaltsschreiben ? (Zugang bestreiten ist was
    schönes)

Ja. Und so schön sinnlos, wenn die andere Seite den Zugang wegen Einschreiben und Zeugen jederzeit beweisen kann. Ist auch völlig folgenlos, wenn man durch sinnloses Totstellen Fristen versäumt.

  1. Nutze die Macht. Anwälte müssen sich legitimieren, was nur
    mittels Orginalvollmacht geht. Keine Aktivlegitimation = keine
    Mahnung

Kompletter Unsinn. Jeder kann Mahnungen verschicken. Dazu braucht es keinen Anwalt. Du hast offensichtlich gar nicht verstanden, was eine Mahnung ist.

  1. Wie der Kollege schon bemerkte keine Rechnung = welche
    Forderung

Quatsch.
Wann hast Du zuletzt Brötchen gekauft? Musstest Du sofort zahlen oder hast Du erst auf eine Mahnung vom Anwalt gewartet?

Es heißt Rechtsstreit, ergo muss etwas streitig sein. Fordert
der Schuldner den Gläubiger auf seine Forderungen zu nennen
und dieser tut das nicht und strengt stattdessen einen Prozess
an so ist die Klage schon nicht schlüssig, da garkein Streit
besteht.

???
Der eine will Geld sehen, der andere zahlt nicht! Das ist kein Streit?

EMeldet nun der
Gläubiger, der Mitglied ist einen Anspruch der nicht besteht
bekommt er nicht nur Probleme mit der Schufa sondern auch mit
dem Staatsanwalt (Veleumdung, Kreditgefährdung usw.).

Was hat der denn mit einem Zivilprozess zu tun?

Also immer drohen und zwar auch der Datenbank, die machen dann
schon Druck.

Genau. Die bibbern schon, wenn irgendwer hustet.

Ich glaube, Du hast noch weniger Ahnung als ich von dem, was Du hier behauptest.

Gruß
loderunner (ianal)

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Ja. Und so schön sinnlos, wenn die andere Seite den Zugang
wegen Einschreiben und Zeugen jederzeit beweisen kann. Ist
auch völlig folgenlos, wenn man durch sinnloses Totstellen
Fristen versäumt.

Vor Gericht ist es zudem rechtswidrig, wahrheitswidrig vorzutragen.

  1. Nutze die Macht. Anwälte müssen sich legitimieren, was nur
    mittels Orginalvollmacht geht. Keine Aktivlegitimation = keine
    Mahnung

Kompletter Unsinn. Jeder kann Mahnungen verschicken. Dazu
braucht es keinen Anwalt. Du hast offensichtlich gar nicht
verstanden, was eine Mahnung ist.

Ich vermute, der Kollege wollte auf § 174 BGB hinaus; gilt auch für Mahnungen (BGH NJW 1983, 1542).

  1. Wie der Kollege schon bemerkte keine Rechnung = welche
    Forderung

Quatsch.
Wann hast Du zuletzt Brötchen gekauft? Musstest Du sofort
zahlen oder hast Du erst auf eine Mahnung vom Anwalt gewartet?

Vorliegend geht es darum, dass die Gegenseite überhaupt nicht zu erkennen gibt, worauf sich denn der Anspruch stützt.

Es heißt Rechtsstreit, ergo muss etwas streitig sein. Fordert
der Schuldner den Gläubiger auf seine Forderungen zu nennen
und dieser tut das nicht und strengt stattdessen einen Prozess
an so ist die Klage schon nicht schlüssig, da garkein Streit
besteht.

???

Das bedeutet: Wenn dann vor Gericht einfach nur behauptet wird, es gebe einen Anspruch, genügt das nicht. Es muss schlüssig dargelegt werden, woher dieser Anspruch kommt, sonst wird die Klage abgewiesen.

Levay
(auch kein l)

Hallo allerseits!

Vielen Dank für die Antworten, ich habe sie mit Interesse gelesen!

Ein Anwaltsschreiben, aus dem der Grund der Forderung nicht
hervorgeht? Das ist unüblich - und darum auch ziemlich
verdächtig.

Das stimmt, dennoch kann das leicht passieren. Angenommen, der Kunde wäre in der Vergangenheit umgezogen, die Rechnungen und Mahnungen zurück an den Absender gelaufen, und er hätte vom Anwalt tatsächlich -auch auf Rückfrage- keine Rechnung bzw. Antwort erhalten.

Kann er den Mahnbescheid dann sinnvoll anfechten (evtl. Formfehler), weil dem Inkassoschreiben keine Rechnung beilag bzw. ihm auf Anfrage kein Einblick gewährt wurde? Oder reicht es für den Gläubiger aus, irgendwann einmal eine Rechnung an eine alte Adresse gestellt zu haben, um an sein Recht zu kommen?

(Gehen wir dabei der Einfachheit halber mal davon aus, dass da tätsächlich noch z.B. ein Abo-Vertrag läuft, von dem der Schuldner aber glaubt, dass er schon lange gekündigt sei, und auch seit >2 Jahren keine Zeitschriften erhalten hat. Er bekommt also, ohne eine Rechnung erhalten zu haben, ein Inkassoschreiben an seine neue Adresse, versucht Informationen einzuholen um zu sehen, ob das berechtigt ist, bekommt keine Antworten, zahlt entsprechend nicht und erhält so eine gerichtliche Mahnung.)

Wenn er Widerspruch einlegt, kommt es (wahrscheinlich) zu
einer Gerichtsverhandlung. Die Kosten trägt der Verlierer,
Ausnahme: Er hat zur Erhebung der Klage keinen Anlass gegeben.

Kann ein Kunde ohne weitere Kosten zu riskieren, noch etwas in Bezug auf die Mahnung erreichen?
Was würde beispielsweise passieren, wenn der Kunde dem Anspruch zwar widerspricht, dann aber doch unmittelbar ‚unter Vorbehalt der Rückforderung‘ zahlt? Kann er dann auf außergerichtlichem Wege ggf. noch eine Einigung erreichen, oder muss er das zwangsweise über einen im Zweifel mit Gerichtskosten verbundenen weg tun?

Viele Grüße, ein 0815 Endverbraucher