Hallo
Was ist wenn jemand im Alter ins Altersheim muss,und ein eigenes Haus
besitzt,wenn derjenige dan verstirbt,habe ich mal gehört,bekommt das Altersheim das Haus,geht das so ohne weiteres,was ist wenn ein Testament gemacht wurde,wonach das Haus ausdrücklich an die Kinder vererbt werden soll.Wie ist das geregelt?
Gruß heidii
Der Erbe tritt die Gesamtsrechtsnachfolge an. Ist ein Kind Erbe, gehört ihm auch das Grundstück mit Haus, das bis zum Tod dem Erblasser gehörte.
Der Erblasser kann das dem Heim nicht mal hinterlassen, wenn er möchte, denn das ist gem. § 134 BGB i.V.m. mir jetzt im Einzelnen nicht bekannten Vorschriften des Heimgesetzes verboten.
Levay
§ 14 Heimgesetz…owT
Hallo heidii,
Was ist wenn jemand im Alter ins Altersheim muss,und ein
eigenes Haus
besitzt,wenn derjenige dan verstirbt,habe ich mal
gehört,bekommt das Altersheim das Haus,
was Du meinen könntest, wäre die Situation, in der das Altersheim (vor allem auf einer Pflegestation) nicht von der Rente finanziert werden kann und das Sozialamt einen Zuschuss dazu gewährt.
Das Amt möchte dann im Interesse der Allgemeinheit schon das Vermögen des Betreffenden zur Kostendeckung heranziehen. Was davon möglich ist, ist aber so stark abhängig von einem konkreten Fall, dass mir das zuviel ist, um es jetzt hier hinzuschreiben.
Gruß, Karin
Moin, Karin,
wenn derjenige dan verstirbt
dann sollte das Sozialamt aber außer eventuellen Nachforderungen nicht mehr viel wollen dürfen sollen, oder?
Gruß Ralf
Hallo,
wenn derjenige dan verstirbt
dann sollte das Sozialamt aber außer eventuellen
Nachforderungen nicht mehr viel wollen dürfen sollen, oder?
Familie A hat vor dem Ableben der Mutter sehr viel erlebt in Bezug auf Sozialamt oder sonstigen Stellen die ALLES HABEN wollten…
es gibt da Sachen, wo man als Normalbürger nicht mal im Traum dran denkt;
Dann konnte die Mutter von Familie A nach vielen Jahren die Familie A sie zu Hause gepflegt hatte, aus gesundheitlichen Gründen leider nicht mehr in der Familie gepflegt werden. Die Mutter besaß ein Haus in dem Sie ZUSAMMEN mit Familie A lebte - in Wohngemeinschaft. Mit der Rente der Mutter konnte die Miete für eine „Senioren-Residenz“ aber nicht abgedeckt werden. Also mußte nun Familie A zahlen oder aber das Sozialamt träte in Vorleistung -jeden Monat- und beim Ableben der Mutter wollte das Sozialamt die gesamten aufgelaufenen bisherigen Kosten mit einem Schlag PLUS Zinsen zurück usw usw usw.
So hat Familie A erlebt, dass die Mutter (weil sie keine Vorsorgevollmacht hatte), weil sie leicht desorientiert war, eine Betreuerin vom Amtsgericht eingesetzt bekommen hat; diese Betreuerin kostete alleine schon heidengeld; damit die Betreuerin eingesetzt werden konnte mußte das Amtsgericht und das Sozialamt tätig werden - auch die arbeiten nicht umsonst usw. usw. usw. Es erfolgte eine Ortsbesichtigung bei Familie A zu Hause vom Amtsgericht und der Betreuerin, weil sie keine Vorsorgevollmacht hatte und das Amtsgericht den „erahnten Willen“ der zu Betreuenden nachschauen wollte usw. usw. usw. ellenlange Geschichten und SEHR nervenaufreibend.
Ob das Haus einer Seniorenresidenz vererbt hätte werden können, weiß ich leider auch nicht - keine Ahnung.
Familie A hatte im wahrsten Sinne des Wortes „die Schnauze voll“.
Es ist dann doch alles anders gekommen…
Grüße
Marie
Hallo,
Was ist wenn jemand im Alter ins Altersheim muss,und ein
eigenes Haus
besitzt,wenn derjenige dan verstirbt,habe ich mal
gehört,bekommt das Altersheim das Haus,geht das so ohne
weiteres,was ist wenn ein Testament gemacht wurde,wonach das
Haus ausdrücklich an die Kinder vererbt werden soll.Wie ist
das geregelt?
Keine Ahnung wo der Unfug hergekommen ist, aber zumindest in D ist dies nicht so. 1. wird nie ein Haus, sondern immer nur das ganze Vermögen vererbt. 2. geschieht dies nach gesetzlicher oder gewillürter Erbfolge (Testament) 3. Sollte man mal den § 14 HeimG lesen.
Was tatsächlich oft der Fall ist: Heimkosten können irgendwann nicht mehr aus Barvermögen und laufenden Einkünften gedeckt werden. Dann wird eine ggf. vorhandene Immobilie verwertet. Ggf. tritt auch der Sozialhilfeträger zunächst in Vorleistung, und verwertet dann später, bzw. sein Rückforderungsanspruch muss dann durch die Erben durch Verwertung einer ererbten Immobilie finanziert werden. Die sind aber ganz normale Ansprüche in Geld, die selbstverständlich auch nur in konkret angefallener Höhe bestehen und durchgesetzt werden können. D.h. wenn diese nicht den Erlös der Verwertung erreichen oder übersteigen, dann fällt der Rest wieder in die Erbmasse.
Gruß vom Wiz
Hallo
Recht Wiedersprüchliche Aussagen,was stimmt den jetzt,kann ein Haus in so einen Fall weggehen oder nicht,könnt ihr mal ein Beispiel nennen?Was ist wenn die Erben kein Geld haben einer von ihnen Behindert ist,und das ererbte Haus zum Eigennutz bewohnt wird?
MFG heidii
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Hallo
Recht Wiedersprüchliche Aussagen,was stimmt den jetzt,kann ein
Haus in so einen Fall weggehen oder nicht,könnt ihr mal ein
Beispiel nennen?Was ist wenn die Erben kein Geld haben einer
von ihnen Behindert ist,und das ererbte Haus zum Eigennutz
bewohnt wird?
MFG heidii
Ich formuliere das mal um, was andere schon geschrieben haben…
Wenn die Heimkosten immer schön brav bezahlt werden, wird das Haus natürlich ganz normal vererbt. Wenn die Kosten aber nicht bezahlt werden oder nicht bezahlt werden können, wird man zur Bezahlung das weitere Vermögen des Heiminsassen heranziehen. Dazu müsste eventuell das Haus verkauft werden.
Grüße,
Sebastian