nun frag ich einfach mal nach… Bei uns im Dorf ist ein schöner Dorfbrunnen, der schön vor sich hin plätschert.
Jetzt im Moment wo es so heiß ist, sehe ich immer wieder Anwohner mit großen und/oder kleinen Gefäßen, die das Wasser des Brunnens abzapfen um warscheinlich ihre eigenen Blumen zu gießen.
Das Härteste, was ich gesehen habe, daß jeden Abend ein Landwirt mit seinem Wasserfaß vorbei kommt, und sein Fass für die Tiere auffüllt.
Versteht mich nicht falsch, ich will hier keinem an den Karren fahren. Von mir aus können die Leute Tag und Nacht dem Brunnen das Wasser abzapfen. Mich interessiert ganz einfach die rechtliche Seite. Wem gehört das Wasser? Ist es Allgemeingut? Darf da jeder dran?
Das sind die Fragen, die mir immer durch den Kopf schießen, wenn ich an diesem Brunnen vorbei fahre.
Vielleicht kann ja mal jemand Licht ins Dunkle bringen…
Hallo Belini,
wenn es ein Wasserrecht gibt (bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes oder der kreisfreien Stadt erfragen), gehört das Wasser dem Wasserrechtsinhaber.
Sonst gehört das Wasser, falls der Brunnen nicht gegen geltendes Recht verstößt, dem Grundstückseigentümer.
Falls beides nicht zutrifft, gehört das Wasser dem Bundesland.
Falls es dem Bundesland gehört und keine gegenteilige Reglung getroffen wurde, gilt ein „Eimerrecht“. Also Schöpfen geht, aber nicht einen Tankwagen voll pumpen.
Falls der Brunnen im Privatbesitz oder Gemeindebesitz ist, gilt das, was der Eigentümer festlegt. (Ob dieser für die Grundwassernutzung an das Bundesland zahlen muss, ist in diesem Moment zweitrangig)
Durch Verordnung entsprechend dem Landeswassergesetz kann die Nutzung auch eingeschränkt oder verboten sein.
Da ich nicht alle Landeswassergesetze im Kopf habe, könnte es abweichende Reglungen geben.
Grüße
Ulf
ergänzend zu Ulfs Aussage noch etwas fast historisches.
Es gibt/gab gemeindeeigene Brunnen, die in Notzeiten der Wasserversorgung dien(t)en und die genau aus dem Grund überhaupt unterhalten wurden.
Die Gemeinde gibt dann öffentlich bekannt ab wann und unter welchen Randbedingungen der Brunnen genutzt werden darf.
Haben die Leute in guten Zeiten kein Wasser gebraucht?
Natürlich haben sie in guten Zeiten auch Wasser gebraucht, aber dann waren die eigenen Brunnen ergiebig bzw. reichten die Einspeisungen der ersten Wasserleitungen aus. Wurde es aber extrem trocken versiegten die eigenen Brunnen oft bzw. reichten die Wasserreserven der ersten Wasserleitungen nicht aus. Einzig sehr tiefe Brunnen hatten noch reichlich Wasser. Doch die Kosten für solch tiefe Brunnen konnten nur Reiche oder eben das Gemeinwesen bezahlen. Und die sorgten dann für das Durchkommen aller.
alldieweil solche Nischen wie Wasserrecht, Wegerecht („Trieb und Tratt“), auch das ganze Sachenrecht und derlei Germanismen ziemlichen rechtshistorischen Hintergrund haben und ohne Zeitachse kaum zu verstehen sind, sei auch in diesem Brett der kleine historische Ausflug erlaubt:
Du sprichst vom öffentlichen und kommunal unterhaltenen Brunnen als einer subsidiären Einrichtung. Welcher Epoche in D ordnest Du diese bloß subsidiäre Funktion zu? Mir fallen maximal 90 Jahre ein, in denen das faktisch zutreffen könnte. Im Vergleich dazu etwa 1.800 Jahre vorher, in denen im heutigen D das von den Römern übernommene Prinzip der kollektiven Organisation der Wasserversorgung ganz normal und der private Brunnen des Eigenbrötlers ziemliche Ausnahme war. Und insgesamt bloß rund dreißig Jahre, in denen die zentralen Wasserversorgungsnetze mit Hochbehälter ihren ebenfalls kommunalen Vorgängern, gefassten Brunnen, nicht weit überlegen waren.
Die heute im totliberalisierten Geist allein vorstellbare individuelle Privatwasserversorgung ist eine Sonderform aus Streusiedlungsgebieten. Überall sonst im germanischen, fränkischen, alemannischen Raum wurde Wasser seit Menschengedenken kollektiv gewonnen und verteilt. Nicht von ungefähr stammen die frühen Formen der Genossenschaft aus wesentlich drei Quellen: Bergbau, Waldnutzung und Wassernutzung.