Eine männliche Person nahm eine Frau als Anhalterin mit. Da sie nicht wußte wo sie übernachten will bot der Mann ihr an bei ihm zuhause zu übernachten.
Als sie bei ihm zuhause waren machte er Annäherungsversuche bei ihr weil sie ihm gefiel. Sie jedoch wehrte diese ab. Der Mann zeigte sich wohl enttäuscht und bat sie daraufhin seine Wohnung zu verlassen.
Sie jedoch wollte bleiben und machte ihm den Vorwurf daß er sie wohl nur
in der Wohnung übernachten ließe wenn sie mit ihm schlafe. Dies empfinde sie als Nötigung. Der Mann meinte jedoch daß er zu verletzt sei um zu akzeptieren daß sie in seiner Wohnung schlafe
und bot ihr an sie zu einem nahegelegenen Hotel zu fahren. Die Frau sagte jedoch daß sie gerade kein Geld habe und daß er ihr dann das Hotel bezahlen müsse.
Der Mann sagte daß er das nicht wolle und bat sie dann aus der Wohnung heraus. Die Frau verließ daraufhin seine Wohnung.
Bald darauf erhielt er von der Polizei eine Anzeige wegen Nötigung.
Wie sieht das nun rechtlich aus.
Liebe Grüße,
Ralf
Bald darauf erhielt er von der Polizei eine Anzeige wegen Nötigung.
Wenn ich mich recht erinnere ist Nötigung die Drohung mit einem „empfindlichen Übel“. Diese kann ich hier nicht erkennen (aber: IANAL). Dass die Frau kein Geld für das Hotel hat, muß sich der Mann nicht zurechnen lassen.
Zumal sie sich nicht schlechter stellt als vorher; sie hatte ja auch schon vorher kein Geld für ein Zimmer. Etwas anderes wäre es u.U., wenn sie in eine andere Stadt gewollt hätte, der Onkel sie mit dem Versprechen auf ein Bett zu sich gelotst hätte und sie dann in der „falschen“ Stadt vor die Tür setzt.
Gruß
Christian
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Nötigung setzt voraus, dass die Nötigungshandlung verwerflich ist. Es ist aber nicht verwerflich einen fremden aufzufordern die eigene Wohnung zu verlassen. Unabhängig vom Grund kann ich auch Leute die ich einlade jederzeit wieder vor die Tür setzen. Selbst wenn man also die Drohung mit einem empfindlichen Übel bejahen würde waäre man spätestens an der Stelle draussen.
viper
HAllo, mal ganz anderes gedacht…
Sie jedoch wollte bleiben und machte ihm den Vorwurf daß er
sie wohl nur
in der Wohnung übernachten ließe wenn sie mit ihm schlafe.
Dies empfinde sie als Nötigung. Der Mann meinte jedoch daß er
zu verletzt sei um zu akzeptieren daß sie in seiner Wohnung
schlafe
und bot ihr an sie zu einem nahegelegenen Hotel zu fahren. Die
Frau sagte jedoch daß sie gerade kein Geld habe und daß er ihr
dann das Hotel bezahlen müsse.
Der Mann sagte daß er das nicht wolle und bat sie dann aus der
Wohnung heraus. Die Frau verließ daraufhin seine Wohnung.
Wollte sie womöglich nun IHN nötigen ihr das Hotelzimmer zu bezahlen?
Gruß Susanne