Exklusivrechte Photo

Ist es eigentlich möglich, wenn man die Exklusivnutzungsrechte an einem Photo verkauft, dieses noch für Zwecke des „privaten Marketings“, sprich das eigenene Portfolio oder einen Artikel über den Fotografen (Also keine „gewerbliche“ Nutzung des Photos in dem Sinne) zu benutzen? Oder muss so ein Punkt mit in den Vertrag aufgenommen werden?

Hi,
Meineswissens nach, darf das Photo noch als Arbeitsbeleg vom Hersteller verwendet werden,
auch die im Gesetz vorgesehene Herstellerbezeichnung bleibt weiterhin erhalten.

OL

Oder muss so ein Punkt mit
in den Vertrag aufgenommen werden?

Wenn du eh einen Vertrag machst, wo ist dann das Problem, diesen Passus dort genau zu definieren?

Gruß
Falke

Auch kein Hallo,

exklusiv, lateinisch für „ausschließend“. Umgangssprachlich stehen Exklusivnutzungsrechte dafür, dass der Inhaber dieser Rechte das alleinige/ausschließliche Recht daran bekommt. Das Einräumen von Exklusivnutzungsrechten soll speziell bewirken, dass kein anderer das Foto verwendet. Entscheidend ist letztendlich, was genau im Vertrag geregelt ist. Die Verwendung von Material, an dem Dritten Exklusivnutzungsrechte eingeräumt wurde, halte ich für äußerst problematisch.

PS: Das erwähnte „private Marketing“ dürfte, sofern es sich nicht um einen reinen Hobbyfotografen handelt, durchaus als gewerblich einzustufen sein. Zudem dürfte dieses ja auch nicht nur im privaten Freundeskreis stattfinden, womit man schnell in den Breich der Veröffentlichung kommt.

Auch kein Gruß …

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