Stornierung Kaufvertrag Möbelhaus

Hallo zusammen,

mal eine Frage:

Angenommen man bestellt in einem Möbelhaus eine Schrankwand und stellt dann vor Auslieferung des Möbel fest (die Auslieferung wäre in ca. 5 Wochen), dass die Schrankwand aufgrund einer nicht zu entfernenden Fußleiste in der neu bezogenen Altbauwohnung nicht stellbar ist. Ist man rechtlich verpflichtet die bereits angezahlte Schrankwand abzunehmen oder hat man die Möglichkeit der Stornierung (wie bereits geschrieben vor Auslieferung an den Kunden) auch wenn das Möbelhaus auf Abnahme der Ware besteht.

Danke vorab für die Auskunft.

Gruß
Kalle

Pacta sunt servanda, Verträge sind zu halten
Hallo,

Angenommen man bestellt in einem Möbelhaus eine Schrankwand
und stellt dann vor Auslieferung des Möbel fest (die
Auslieferung wäre in ca. 5 Wochen), dass die Schrankwand
aufgrund einer nicht zu entfernenden Fußleiste in der neu
bezogenen Altbauwohnung nicht stellbar ist. Ist man rechtlich
verpflichtet die bereits angezahlte Schrankwand abzunehmen
oder hat man die Möglichkeit der Stornierung (wie bereits
geschrieben vor Auslieferung an den Kunden)
auch wenn das Möbelhaus auf Abnahme der Ware besteht.

Pacta sunt servanda, Verträge sind zu halten , sagt ein alter Rechtsgrundsatz, der auch hier zutrifft. Wozu sollte man sonst Verträge schließen, wenn sich die Vetragspartner nicht daran halten müssten?

Gruß

S.J.

Hallo Kalle,

da es sich hier um kein „Haustürgeschäft, bzw. Fernabsatzgeschäft“ handelt, muß die Abnahme der bestellten Möbel erfolgen.

Gruß
Tina

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